Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

04 Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrcchts. 
in Betracht kommende Berufsverein sachlich in den Tarif 
verkehr eintreten kann und in seinen Satzungen den Er 
fordernissen genügt, die als formelle Voraussetzungen be 
zeichnet sind. Ergibt diese Prüfung keine Beanstandung, so 
ist dies durch eine Bescheinigung der Tarifbehörde aus 
zusprechen. Mit dieser Bescheinigung hat der Berufsverein 
die Tariffähigkeit erworben*). Auf Grund der Tarif 
fähigkeit ist der Berufsverei n imstande, Partei 
eines Tarifvertrags zu sein * 2 ). 
3. 
Die rechtliche Betätigung tariffähiger Berufsvereine ist 
an das Vereinsrecht, namentlich das Koalitionsrecht, 
gebunden. Das gegenwärtige Koalitionsrecht ist für die Er 
füllung des Tarifzweckes ungeeignet, denn es beruht auf 
Voraussetzungen, die nicht mehr zutreffen«). Die Koalitionen 
erscheinen vor dem Gesetz nur als Streik- und Kampfvereine. 
Deswegen die teilweifen Verbote bestimmter Koalitionen, der 
besondere Schutz der einzelnen vor den Koalitionen, der 
Mangel eines Schutzes der Koalitionen selbst, die Passivität 
ihrer Rechtsausgestaltung gegenüber, auch soweit die alten 
Verbote und Strafbestimmungen weggefallen sind. Scharf 
und klar hat vor allen Lotmar den Rechtszustand auch der 
gesetzlich zugelassenen Koalitionen charakterisiert: „Die ge- 
') Es wird sich empfehlen, den Erwerb der Tariffähigkeit öffentlich 
bekannt zu machen. Wie der Berufsverein die Tariffähigkeit freiwillig er 
werben kann, wird er auch auf sie verzichten können, allerdings unter einer 
wichtigen Beschränkung (S. 78). Wenn die Voraussetzungen wegfallen, unter 
denen die Tariffähigkeit erteilt ist, so muß die Tarifbehörde das Recht haben, 
die Tariffähigkeit zu entziehen. Auch der Verlust der Tariffähigkeit ist öffent 
lich bekannt zu machen. 
2 ) Nach § 100 q GO. können auch Innungen Tarifverträge schließen (vgl. 
Landmann, Kommentar zur Gewerbeordnung, 6. Aufl., II S. 136). Sie 
können deswegen auch als tariffähige Berufsvereine zugelassen werden, wenn 
sie die im Text aufgestellten Voraussetzungen erfüllen. Unter denselben 
Voraussetzungen müssen auch Unterverbände von Berufsvereinen zum Tarif 
verkehr zugelassen werden können. 
°) Gesetz S. 32 ff.
	        
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