Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

Erster Abschnitt. Die Autonomie des Tarifvertrags. 05 
fetzliche Koalitionsfreiheit ist nur Unverbotenheit und Straf 
losigkeit. Die Koalition ist frei, nämlich vogelfrei, und ein 
Koalitionsrecht ist erst noch zu schaffen" *). Die Koalitionen 
auf ihrer gegenwärtigen Entwicklungsstufe sind aber keines 
wegs nur Streik- und Kampfvereine. Der wirtschaftliche 
Kampf ist nur eine ihrer Lebensäußerungen unter vielen 
anderen. Im ganzen sind sie lebendige Verwaltungs 
körper des sozialen Lebens überhaupt, die sich als frei 
willige Stützen und Ausführungsorgane der gesellschaft 
lichen Fürsorge jeder Art darbieten ^). Alle mußten dies 
deutlich in den Zeiten des Krieges erkennen, als sie im 
Dienste der Kriegswirtschaft und Kriegsfürsorge freiwillig 
wertvolle soziale Aufgaben übernahmen und ausführten^). 
Im Tarifwesen kommt diese Funktion zu besonderem Aus 
druck. Die Berufsvereine sind die Schöpfer und Verwalter 
des Tarifrechts. Sie begründen und erhalten eine bestimmte 
Rechtsordnung. Das Recht kann sie in dieser Bedeutung 
tz Die Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Archiv 
für soziale Gesetzgebung und Statistik, XV S. 63, wo in ausgezeichneter 
Weise die Stellung des Rechts zu den Koalitionen im einzelnen dargelegt ist; 
s. bes. S. 48 ff. 
tz Diesen Gedanken hat vorzüglich Eduard Bernstein in seinem 
Buche „Die Arbeiterbewegung", 1910, S. 109 ff., ausgeführt. 
b) Sinzheimer, Krieg und Tarifverträge, ArbR. I S. 143. Wie diese 
Anschauung in gewerkschaftlichen Kreisen selbst zum Ausdruck kommt, ergibt 
sich z. B. aus einem Aufsatz von Winnig: „Was wir erhoffen", Korr.-Bl. der 
Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, 28. Jhrg., Nr. 10, S. 106. 
Es heißt dort: „Die Gewerkschaften haben sich, getreu ihrem Charakter, als 
Hüter der beruflich-wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterklasse, der sozialen 
Arbeit, die infolge des Krieges getan werden mußte, mit Hingebung und 
Erfolg gewidmet. Die Regierung hat die Mitwirkung der Gewerkschaften 
schätzen gelernt, manche bitter notwendige Maßnahme hat nur mit Hilfe der 
Gewerkschaften durchgeführt werden können. Diese Tatsache ist der deutschen 
Geschichte als ein bedeutsames Ereignis einverleibt und kann nicht un 
geschehen gemacht werden. Die Gewerkschaften sind dadurch vor der ganzen 
Welt als das anerkannt worden, was sie in Wahrheit sind: als ein un 
entbehrliches Glied in der Organisation der Volkskräfte. 
Diese Tatsache muß weiter wirken, sie muß in der Gesetzgebung und in der 
Verwaltung ihren Ausdruck finden." 
Sinzheimer, Ein Arbeitstnrifgesetz. 
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