Full text: Zur Frage der Naturalteilung

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Gerichtsherrliche Abgaben, die aber als solche nicht mehr zu unter 
scheiden sind, waren die Reichnisie non Eiern, Fastnachtshühnern, 
Lammsbauch, Unschlitt, Wecken u. bergt. 
2. Dienste wurden in zweifacher Art geleistet, nämlich Hand- und 
Spannfrohnden. Die Frohnden waren drückend, wo der Grundherr 
zugleich Gutsherr war, bedeutungslos, wo er nur Grnndgefälle besaß, wie 
dies bei den Fürstbischöfen, Klöstern, Stiftungen der Fall war. Die 
fürstbischöflichen Grnndholden waren zwar zu ungemesfenen Frohnden 
verpflichtet; doch wurden sie lediglich zu dem Zweck beansprucht, um 
Gült und Zehnt zum Amtssitze Königshofen zu schaffen. Als Gegen 
leistung erhielt jeder Haudfröhner für einen V» Tag Arbeit 2 Pfd. Brot, 
jeder Fuhrfröhner für die Gespauntiere Getreide und Heu, für den 
Fuhrmann 3 Pfd. Brot und 2 Maß Bier. Man kann nicht sagen, 
daß diese Frohnden besonders hart waren. 
Anders war es in Orten, in denen der Grundherr zugleich ein 
größeres Gut bewirtschaftete. Wir wollen die von den Grundholden 
in Waltershausen zu leistenden Frohnden näher schildern, ivas mit 
Rücksicht auf die oben S. 7 ff. gemachten Ausführungen geboten sein 
dürfte. Dank einer fleißig geschriebenen Chronik vom Jahre 1800*) 
sind wir über die damaligen Verhältnisse in Waltershausen gut orientiert. 
Die Marschalke von Ostheim waren die einzigen Grundherrn in 
Waltershausen und besaßen hier ein Gut von ungefähr 100 da Äcker 
und Wiesen, 60 da Wald. Die Frohnden waren ungemessene, in der 
späteren Zeit ivaren sie zum Teil fixiert. Jeder der Besitzer der 24 
Viertelhöfe mußte ausschließlich Spannfrohnden mit 4 Pferden tun, 
tzie Söldengutsbesitzer leisteten ausschließlich Handfrohnden. Wir haben 
schon erwähnt, daß die Viertelshöfe geschlossen waren, die Söldengüter 
geteilt werden durften. 
Um das Jahr 1800 waren die Spannfrohnden für einen Viertels- 
höfer folgendermaßen festgesetzt: 
1. mußte er zur Herbstsaat 3 und zur Frühlingssaat 3 Äcker 
brachen, zwiebrachen, driebrachen. Diese Frohnarbeit kostete ihm im 
Herbste und Frühling einen Aufwand von 6 Tagen; dafür erhielt er 
nichts als 4mal warmes Essen, bei jedem Umackern des Feldes 2 Blaß 
Bier und den 5. Teil von einem Laib Brot; 
2. mußte er seiner Herrschaft die ihn treffenden Bau- und Brenn 
holzfuhren verrichten. Ein Wagen, welchen allemal 2 Viertelshöfer be 
spannten, erhielt für eine Flurfuhr 1 Schilling (der Mann also einen 
halben), für eine Fuhr außerhalb der Flur 7 Schilling. 
sind, ob öffentlich rechtlicher oder privatrcchtlicher, wird ohne Berücksichtigung dieser 
geschichtlichen Entwickelung kaum mit Sicherheit zu treffen sein. 
’) Gemeiiidebuch von Waltershausen, verfaßt vonDekan Nenninger (Manuskript).
	        
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