Full text: Zur Frage der Naturalteilung

25 
deutender wirtschaftlicher und finanzieller Verlust ist, in 2. Linie scheut 
man aber auch vor den nicht unerheblichen Kosten der Neuvermessung 
durch den Geometer zurück. Daß Teilungen von Grundstücken, die 
mehrere Plannummern umfassen und darum ohne jegliche Kosten wieder 
auseinander gerissen werden können, vorgenommen werden, ist namentlich 
bei einer größeren Zahl von Kindern gebräuchlich. Doch läßt sich 
allgemein konstatieren, daß bei der Verteilung des Grundbesitzes auf 
die einzelnen Loszettel danach getrachtet wird, die Grundstücke niöglichst 
zusammen zu halten und nicht unnötig auseinander zu reißen. 
Die Endsummen der Fläche und des Wertes der Grundstücke sollen 
auf allen Loszetteln gleich sein. Etwaige Ungleichheiten werden meist 
durch Vertauschung der Grundstücke auf den Loszetteln ausgeglichen, 
nach der Verlosung werden noch etwa bestehende Wertsdifferenzen in 
Geld berichtigt. 
Die Einschätzung der Grundstücke auf den Loszctteln erfolgt in 
verschiedener Weise: teils wird die Steuerverhältniszahl als Grundlage 
genommen, teils der Durchschnittspreis, der auf den letzten Güterstrichen 
für Äcker derselben Lage erzielt wurde. Manchmal werden die Grund 
stücke bedeutend unter ihrem Wert eingesetzt, um an den Kosten der 
notariellen Verlautbarung einzusparen. 
Die Fertigung der Loszettel nimmt geraume Zeit in Anspruch, 
man sucht mit peinlichster Genauigkeit die Grundstücksauteile gleich zu 
machen. Haben die Taxatoren die Loszettel angefertigt, so werden die 
Zettel an die Beteiligten zur Einsicht und Anerkennung gegeben; etwaige 
Änderungen können dann noch vorgenommen werden. Sind die Kinder 
darüber einig, daß ein jeder Loszettel gleichwertig sei, so tvird zur 
Verlosung geschritten. Wer zuerst ziehen darf, ist verschieden geregelt. 
Vielfach kommt das jüngste Kind zuerst zum Zug, dann das nächst 
älteste usw., in manchen Orten ist es Brauch, daß erst wieder gelost 
wird, in welcher Reihenfolge die Kinder zum Zug kommen sollen. 
Grundsätzlich ist für jedes Kind ein Loszettel bestimmt, also auch 
für dasjenige Kind, das nicht im Orte selbst Landwirtschaft betreibt, 
ein Handwerk erlernt hat, studiert hat oder auswärts sonstwie unter 
gekommen ist. Kinder, die im Orte selbst ein Gewerbe treiben, behalten 
meist ihren Grundstücksanteil zur Selbstbewirtschaftung. Auswärts 
versorgte Kinder lassen gewöhnlich ihre Grundstücke verstreichen.- In 
diesem Falle erfolgt nicht eine Zuschreibung der Grundstücksanteile auf 
die Kinder; die Eltern selbst lassen vielmehr, um die Kosten der 
notariellen Verbriefung und rentamtlicheu Umschreibung zu sparen, die 
Grundstücke verstreichen und antworten daun den Kindern den Erlös 
aus. Durch die Versteigerung wird natürlich ein höherer Preis erzielt, 
als wenn eines der im Orte bleibenden Geschwister den Loszettel eines
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.