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Quantum in den Konservenfabriken zur Verarbeitung zu bringen.
Es war infolgedessen auch nicht möglich, denjenigen Spargel, der
eigentlich für den Konsum in frischem Zustande bestimmt war, aber
von dem Markt nicht aufgenommen wurde, noch nachträglich in den
Konservenfabriken zur Verarbeitung zu bringen. Auf diese Weise
ist eine nicht unbedeutende Menge Spargel im genannten Jahre
im rohen Zustande verdorben, eine Erscheinung, die in volkswirt
schaftlicher Beziehung sehr zu bedauern ist und die durch eine größere
Freiheit in bezug auf die Beschäftigungszeit der Arbeiterinnen, wenn
auch nicht ganz vermieden, so doch wesentlich hätte gemildert wer
den können. Ähnliche Erscheinungen sind auch in der Bohnen- und
Erbsenernte in den Jahren 1897, 1899 und 1905 zu verzeichnen ge
wesen.
Augenblicklich werden nun weitere Anstrengungen gemacht,
die weibliche Arbeitszeit zu verkürzen und zwar liegen dem Bundes
rate dazu folgende Anträge vor:
1. Die zulässige tägliche Arbeitszeit von 11 auf 1 o Stunden
herabzusetzen.
2. Am Vorabend der Sonn- und Festtage nur eine 9ständige
Arbeitszeit zuzulassen.
3. Bei Bewilligung von Überarbeit die tägliche Arbeitszeit an
Wochentagen nicht über 12 Stunden und an Sonnabenden nicht über
9 Stunden (im letzteren Falle mit einer Endfrist bis 7 1 / i Uhr) auszu
dehnen.
4. Die Mittagsstunden auf 1 1 / 2 Stunde zu verlängern.
5. Bei Betrieben mit kontinuierlicher Arbeit und bei Saison
industrien die für Beschäftigung von Arbeiterinnen zugelassene Maxi
malwochenarbeit von bisher 65 Stunden auf 59 Stunden zu verringern.
Nach derselben Richtung, nur noch einen Schritt weiter, geht
der unter Nr. 44 dem Reichstage eingereichte Antrag des Freiherrn
von Hertling und Genossen;
„Der Reichstag wolle beschließen, die verbündeten Regierungen
zu ersuchen, tunlichst bald dem Reichstage einen Gesetzentwurf vor
zulegen, durch welchen die Beschäftigung der verheirateten Frauen
in den Fabriken (§ 137 d. GO.) auf höchstens 9 Stunden täglich, an
den Vorabenden der Sonn- und Festtage auf höchstens 6 Stunden
beschränkt werden.“
Bei der Beurteilung dieser Einschränkung der Arbeitszeit für
Arbeiterinnen, die für die deutsche Gemüsekonservenindustrie von
sehr einschneidender Bedeutung sein wird, müssen wir uns folgende
beide Hauptfragen vorlegen: