Full text: Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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Quantum in den Konservenfabriken zur Verarbeitung zu bringen. 
Es war infolgedessen auch nicht möglich, denjenigen Spargel, der 
eigentlich für den Konsum in frischem Zustande bestimmt war, aber 
von dem Markt nicht aufgenommen wurde, noch nachträglich in den 
Konservenfabriken zur Verarbeitung zu bringen. Auf diese Weise 
ist eine nicht unbedeutende Menge Spargel im genannten Jahre 
im rohen Zustande verdorben, eine Erscheinung, die in volkswirt 
schaftlicher Beziehung sehr zu bedauern ist und die durch eine größere 
Freiheit in bezug auf die Beschäftigungszeit der Arbeiterinnen, wenn 
auch nicht ganz vermieden, so doch wesentlich hätte gemildert wer 
den können. Ähnliche Erscheinungen sind auch in der Bohnen- und 
Erbsenernte in den Jahren 1897, 1899 und 1905 zu verzeichnen ge 
wesen. 
Augenblicklich werden nun weitere Anstrengungen gemacht, 
die weibliche Arbeitszeit zu verkürzen und zwar liegen dem Bundes 
rate dazu folgende Anträge vor: 
1. Die zulässige tägliche Arbeitszeit von 11 auf 1 o Stunden 
herabzusetzen. 
2. Am Vorabend der Sonn- und Festtage nur eine 9ständige 
Arbeitszeit zuzulassen. 
3. Bei Bewilligung von Überarbeit die tägliche Arbeitszeit an 
Wochentagen nicht über 12 Stunden und an Sonnabenden nicht über 
9 Stunden (im letzteren Falle mit einer Endfrist bis 7 1 / i Uhr) auszu 
dehnen. 
4. Die Mittagsstunden auf 1 1 / 2 Stunde zu verlängern. 
5. Bei Betrieben mit kontinuierlicher Arbeit und bei Saison 
industrien die für Beschäftigung von Arbeiterinnen zugelassene Maxi 
malwochenarbeit von bisher 65 Stunden auf 59 Stunden zu verringern. 
Nach derselben Richtung, nur noch einen Schritt weiter, geht 
der unter Nr. 44 dem Reichstage eingereichte Antrag des Freiherrn 
von Hertling und Genossen; 
„Der Reichstag wolle beschließen, die verbündeten Regierungen 
zu ersuchen, tunlichst bald dem Reichstage einen Gesetzentwurf vor 
zulegen, durch welchen die Beschäftigung der verheirateten Frauen 
in den Fabriken (§ 137 d. GO.) auf höchstens 9 Stunden täglich, an 
den Vorabenden der Sonn- und Festtage auf höchstens 6 Stunden 
beschränkt werden.“ 
Bei der Beurteilung dieser Einschränkung der Arbeitszeit für 
Arbeiterinnen, die für die deutsche Gemüsekonservenindustrie von 
sehr einschneidender Bedeutung sein wird, müssen wir uns folgende 
beide Hauptfragen vorlegen:
	        
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