s> n d. j n England z. B. kamen die Sachverständigen nach langen
r ar| dlungen zu der Überzeugung, daß kein Grund dazu vorläge,
Verwendung der Borsäure gesetzlich zu verbieten. Nun haben
. 6r derartige Konservierungsmittel die Eigenschaft, auch nicht ganz
em wandsfreien Waren den Anschein der Frische und der guten Be-
en heit zu geben. Es läßt sich also nach Verwendung der Bor-
lUle n ' c ht mehr auf das bloße Aussehen hin feststellen, ob eine der-
r^ge Ware eventuell in Verwesung übergeht. Das ist der große
ac teil dieser Konservierungsmittel.
Bei der Methode der Fleischkonservierung, deren sich die deutschen
iken gegenwärtig bedienen, hat man indessen die Verwendung
° n Konservierungssalzen gar nicht mehr nötig. Allerdings muß
c > auf ein sehr peinliches Arbeiten und genaues Einhalten der
^ ocle gesehen werden, wenn die hergestellten Fleischkonserven
•-rnd haltbar sein sollen, während bei der Verwendung von Kon-
^ervierungssalzen ein Verderben weniger leicht möglich war. Vor
CIn haben aber nunmehr die Konsumenten des deutschen Dosen-
ss die Gewißheit, ein keine schädlichen Stoffe enthaltendes
\b ' n,t f srr nttel zu erhalten, was gewiß viel für die Erweiterung des
Sd Ges des deutschen Dosenfleisches beigetragen haben mag.
( j. 4 Einen positiven Vorteil bietet den Fabrikanten des Dosenfleisches,
Fle - ^ n * C ^ lt nur se lhst schlachten, sondern auch ausgeschlachtetes
clSl -h Von überall erhalten, das Borsäureverbot insofern, als nun-
mehr H
_ Uas gute Aussehen des Fleisches ihnen eine wirkliche Garantie
^' e gute und frische Qualität der Ware bietet,
der diesen Vorbemerkungen gehen wir nun zur Beschreibung
j st ^ gegenwärtigen deutschen Dosenfleischindustrie über. Natürlich
Wä 16 ^ n ^ ust:r * c augenblicklich noch zu jung, als daß es uns möglich
j ’ Von ihr eine ebenso ausführliche Darstellung wie von der Ge-
• V °nservenindustrie geben zu können.
^ Abgesehen von mehreren kleineren Betrieben sind jetzt sechs
Pj J £ e bende Fabriken, welche speziell Dosenfleisch herstellen, in
& ^ Sc hland vorhanden. Die größte Fabrik ist die der Firma Eckardt
ers ; Ihorst in Dissen (Westfalen). Die genannte Firma war die
die Tr ^ so ^ ort nac b dem Inkrafttreten des Fleischbeschaugesetzes
P K • a ° r ^ a ti°u von Corned beef auf nahm. Wenn sich zuerst die
da- * at ' on ’ n bescheidenen Grenzen bewegte, so ist dies teilweise
Uan' 11 ^ Zurüc bzuführen, daß die Importeure vor Inkrafttreten des ge-
en Gesetzes große Mengen ausländischer Ware auf Lager nahmen.
ü Cr , as ^' ese Bestände verkauft waren, was im Spätsommer 1902
" a fl War, wuchs die Nachfrage nach jüngerer Ware.