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1. Die Kreisverwaltung als WirtschaftssteÜk.
Auf dem ersten Wege wird also die Kriegswirtschaft in den
Verwaltungskörper der Kreiskommunalverwaltungen unter Her
anziehung sachverständiger Persönlichkeiten unmittelbar ein
gegliedert. Der Kreis bildet eine Wirtschafts st eile,
die entweder in Gestalt verschiedener, nach den Erzeugnissen be
nannter Abteilungen oder Kreiskommissionen, oder auch zu einem
Kriegswirtschaftsamt oder dergl. zusammengesetzt, einen Teil der
Kommunalverwaltung darstellt. So erwächst beispielsweise neben
einer als erster errichteten Kreiskornstelle eine Futtermittelstelle,
dann allmählich eine Kreiskartoffelstelle usw. Wenn dann eine
Kreisviehstelle erforderlich wird, vereinigt man sie mit der Futter-
n>ittelstelle zum „Viehwirtschaftsamte" des Kreises. Ähnlich wie
bei den zentralen Organisationen des Reiches und der Bundes
staaten ergibt sich auch in den Kreisen die Notwendigkeit, eine
Trennung der Verwaltungs- und Geschäftstätigkeit vorzunehnien.
Eine Frage wird hier brennend, die für die weitere Gestaltung
große Bedeutung erlangt: Wie sollen straffe Ver
waltung und geschäftliche Zweckmäßigkeit ver
einigt werden? Wie soll ferner der Handel, obschon seiner
Lebenslust, der Freiheit, beraubt, weiter nutzbar gemacht und zu
gleich über Wasser gehalten werden? Wie kollen endlich die land
wirtschaftlichen Genossenschaften verwertet werden? Die ver
schiedensten Lösungen sind hier gefunden worden.
Vielfach hat sich die Kreisverwaltung gezwungen gesehen, auch
die G e s ch ä f t s a b t e i l u n g unter Einstellung geeigneter
Kräfte lückenlos und fest in die eigene Hand zu nehmen.
Das ist überall da geschehen, wo weder der Handel noch die Ge
nossenschaften geeignete Kräfte darboten, um mit gewisser Selb
ständigkeit Aufgaben der öffentlichen Bewirtschaftung zu über-
nehmen. Nicht selten zeigen sich Formen, wie sie sich z. B. in
Merseburg im Jahre 191^ allmählich entwickelt haben: „Es
wurden für die Kriegswirtschaft Verwaltungs- und Geschäfts
abteilungen eingerichtet. Die Bureanleitung der Verwaltungs-
abteilungcn war dem Kreis-Ausschuß-Sekretär übertragen. Die er
forderliche Revision der Geschäftsabteilungen wurden von einem
Mitgliede des Krcisausschusses und dem Kreis-Ausschuß-Sekretär
ausgeführt. Verwaltungsabteilungen wurden ein
gerichtet für den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl, Hafer,
Gerste, Hülsenfrüchten, Saatgetreide, Kartoffeln, Kohlrüben, Ge-
niüse, Obst, Speisefetten, Milch, Zucker, Seife, Futtermitteln, für
Kriegsküchen, für die Mästung von Schweinen, für Beleuchtungs-