Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

s 
1. Die Kreisverwaltung als WirtschaftssteÜk. 
Auf dem ersten Wege wird also die Kriegswirtschaft in den 
Verwaltungskörper der Kreiskommunalverwaltungen unter Her 
anziehung sachverständiger Persönlichkeiten unmittelbar ein 
gegliedert. Der Kreis bildet eine Wirtschafts st eile, 
die entweder in Gestalt verschiedener, nach den Erzeugnissen be 
nannter Abteilungen oder Kreiskommissionen, oder auch zu einem 
Kriegswirtschaftsamt oder dergl. zusammengesetzt, einen Teil der 
Kommunalverwaltung darstellt. So erwächst beispielsweise neben 
einer als erster errichteten Kreiskornstelle eine Futtermittelstelle, 
dann allmählich eine Kreiskartoffelstelle usw. Wenn dann eine 
Kreisviehstelle erforderlich wird, vereinigt man sie mit der Futter- 
n>ittelstelle zum „Viehwirtschaftsamte" des Kreises. Ähnlich wie 
bei den zentralen Organisationen des Reiches und der Bundes 
staaten ergibt sich auch in den Kreisen die Notwendigkeit, eine 
Trennung der Verwaltungs- und Geschäftstätigkeit vorzunehnien. 
Eine Frage wird hier brennend, die für die weitere Gestaltung 
große Bedeutung erlangt: Wie sollen straffe Ver 
waltung und geschäftliche Zweckmäßigkeit ver 
einigt werden? Wie soll ferner der Handel, obschon seiner 
Lebenslust, der Freiheit, beraubt, weiter nutzbar gemacht und zu 
gleich über Wasser gehalten werden? Wie kollen endlich die land 
wirtschaftlichen Genossenschaften verwertet werden? Die ver 
schiedensten Lösungen sind hier gefunden worden. 
Vielfach hat sich die Kreisverwaltung gezwungen gesehen, auch 
die G e s ch ä f t s a b t e i l u n g unter Einstellung geeigneter 
Kräfte lückenlos und fest in die eigene Hand zu nehmen. 
Das ist überall da geschehen, wo weder der Handel noch die Ge 
nossenschaften geeignete Kräfte darboten, um mit gewisser Selb 
ständigkeit Aufgaben der öffentlichen Bewirtschaftung zu über- 
nehmen. Nicht selten zeigen sich Formen, wie sie sich z. B. in 
Merseburg im Jahre 191^ allmählich entwickelt haben: „Es 
wurden für die Kriegswirtschaft Verwaltungs- und Geschäfts 
abteilungen eingerichtet. Die Bureanleitung der Verwaltungs- 
abteilungcn war dem Kreis-Ausschuß-Sekretär übertragen. Die er 
forderliche Revision der Geschäftsabteilungen wurden von einem 
Mitgliede des Krcisausschusses und dem Kreis-Ausschuß-Sekretär 
ausgeführt. Verwaltungsabteilungen wurden ein 
gerichtet für den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl, Hafer, 
Gerste, Hülsenfrüchten, Saatgetreide, Kartoffeln, Kohlrüben, Ge- 
niüse, Obst, Speisefetten, Milch, Zucker, Seife, Futtermitteln, für 
Kriegsküchen, für die Mästung von Schweinen, für Beleuchtungs-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.