Object: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Die Bewertung der Bilanzposten. 
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Bewertet werden in der B. Vermögensbestandteile und 
Schulden; das Reinvermögen wird nicht bewertet, sondern be 
rechnet. Der Wertunterschied zwischen Vermögen und Schulden 
ist das Reinvermögen oder eigene Kapital, dessen Saldocharakter 
wiederholt betont wurde (Bd. I, S. 17). Diese Wertdifferenz 
ändert sich während eines Betriebsjahres ununterbrochen. Ihre 
Feststellung wird von Zeit zu Zeit versucht werden müssen. 
Das Inventarium hat den Hauptzweck, die Werte der Vermögens 
teile festzustellen. Die Inventur- bzw. Bilanzwerte sind häufig 
nur Wahrscheinlichkeits-, Hoffnungs- und Näherungswerte. 
Selbst bei genauester Schätzung und Bewertung sind sie nur 
annähernd mit größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit rich 
tig, weil stets Vermögenswerte vorhanden sind, deren wirklicher 
Wert erst durch Veräußerung bestimmt werden kann. Je weniger 
Vermögensgegenstände mit schwankenden Werten vorhanden 
sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, ein richtiges Biianz- 
ergebnis zu erhalten. Die Gebrauchsgegenstände werden mit 
ihrem Anschaflungswert unter Berücksichtigung der Wert 
minderungen eingesetzt. Damit aber kommt ihre Bedeutung 
für den Betrieb, ihr „Geschäftswert“, ihr „Wirtschaftswert“ 
zahlenmäßig .nicht zum Ausdruck. Kurz, die Jahresschluß 
bilanzen operieren teilweise mit Näherungswerten und sie können 
es, weil sie im Interesse des Gläubigers festzustellen haben, ob 
ein entsprechender Deckungsfonds vorhanden ist, andrerseits im 
Interesse des Unternehmers den Erfolg der Geschäfts- und Wirt 
schaftsführung nachweisen sollen. Absolut richtig bewertet 
werden können in der Regel nur die Schulden. Die Aktiva und 
das Kapital in seinen Einzelteilen entsprechen ungefähr ihrem 
ln der B. angegebenen Wert. 
Ereignisse des folgenden Jahres haben auf die Bewertung 
* n der Bilanz des abgelaufenen Jahres keinen Einfluß. Öie B. 
»oll ein Bild der Vermögenslage am Schluß des Geschäftsjahres 
gewähren. Stellt sich durch Ereignisse des folgenden Jahres bis 
zur Fertigstellung oder der Vorlage der B. heraus, daß Wert 
ansätze in der B. unrichtig waren, wie z. B. Kursrückgänge der 
Wertpapiere, Verlust einer Forderung seit dem Bilanztage, dann 
kann z. B. die Generalversammlung die Bewertung richtigstellen, 
die Dividenden entsprechend verringern oder einen entsprechen- 
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