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Gebührensätze der öffentlichen Kaianlagen aber sind sie gewisser
maßen gebunden. Sie dürfen nämlich in Fällen, wo Schiffe, die
nicht ihrem Betriebe angehören, die Privatkais benutzen, nicht
von den staatlichen Gebührensätzen abweichen. Verboten ist den
Privatkais, einen regelrechten Kaibetrieb zu unterhalten und so
mit mit dem öffentlich staatlichen Kaibetrieb in Wettbewerb zu
treten. Es ist ihnen vielmehr nur erlaubt, in Fällen, wo die staat
lichen Kais überfüllt sind, im Einverständnis mit der Staatskai
verwaltung und dem Schiff selbst den Frachtumschlag am Privat-
kai vorzunehmen.
Zu erwähnen wäre noch die Möglichkeit, daß ein Schiff,
welches im öffentlichen Kaibetriebe löscht oder ladet, eine Teil
ladung für Rechnung eines Privatkaibetriebes abgeben oder
empfangen soll. In solchem Falle wird die Raumgebühr vom
Schiff nur einmal erhoben.
Wirkung der Gebührensätze.
Der schon früher erwähnte Raumgebührensatz bei Benutzung
der Kaianlagen ist von einschneidender Bedeutung für die Ab
wicklung des Kaibetriebes gewesen. Die Zeit von fünf Tagen,
für welche die Raumgebühr von 17,5 Pfg. zu zahlen ist, genügt
bei den Schiffen, die im intereuropäischen Verkehr beschäftigt sind,
vollständig, um sowohl das Löschgeschäft wie das Ladegeschäft
am Kai zu bewältigen. Nicht so jedoch bei den großen trans
atlantischen Dampfern, bei denen wir mit ganz anderen Raum
abmessungen zu rechnen haben. Die durchschnittliche Größe der
im transatlantischen Verkehr beschäftigten Dampfer beträgt über
das Vierfache der den europäischen Seeverkehr vermittelnden
Schiffe. Es ist begreiflich, daß Bestimmungen, die auf mittel
große Schiffe zugeschnitten sein müssen, für Dampfer, die diese
Durchschnittsgrößen weit überragen, zu einer Kalamität werden
müssen. Einige große Linien sind zum Teil wegen des hohen Zu
schlags zur Raumgebühr zur Pachtung übergegangen. Immer
hin sind noch sehr viele einheimische, wie auch fremde Ozean
dampfer vorhanden, die von dem hohen Zuschlag zur Raumgebühr
betroffen würden, wenn sie ihr Lösch- und Ladegeschäft aus
schließlich am Kai erledigen wollten. Denn es ist klar, daß selbst
mit Überstunden und Nachtarbeit die Zeit von fünf Tagen für
einen transatlantischen Dampfer nicht genügt, eine Frist, die fest
gesetzt ist unter Berücksichtigung von Schiffsgrößen, die nur ein
Viertel der heutigen transatlantischen Dampfer ausmachen. Diese