Full text : Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe

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großen  Dampfer  benutzen  deshalb  die  Kaianlagen  während  der
Dauer  von  fünf  Tagen.  Das  Lösch-  oder  Ladegeschäft,  das  dann
noch  nicht  bewältigt  ist,  wird  »im  Strom«  erledigt.  Denn  der
freilich  bedeutend  langsamere  Strombetrieb  mit  den  damit  verbundenen ­
  Unkosten  durch  längere  Ruhetage  stellt  sich  doch
noch  billiger,  als  das  Laden  des  Schiffes  am  Kai  bei  Zahlung  des
Zuschlags  zur  Raumgebühr.  Der  Grund,  warum  der  Zuschlag  zur
Raumgebühr  so  hoch  bemessen  ist,  liegt  darin,  daß  die  Kaistrecken
und  Schuppen  um  das  doppelte  vergrößert  werden  müßten,  sollte
sowohl  das  Lösch-  wie  das  Ladegeschäft  auch  der  größten  Schiffe
am  Kai  bewältigt  werden.  Diese  würden  doppelt  so  lange  Zeit
am  Kai  liegen  wie  die  Schiffe  normaler  Größe,  und  es  müßte  somit ­
  Raum  für  neu  einkommende  Dampfer  geschaffen  werden.
Das  aber  bedeutete  eine  so  immense  Vergrößerung  der  Anlagen
und  damit  der  Aufwendungen,  daß  eine  Rentabilität  des  Betriebes
in  Frage  gestellt  werden  würde.  Man  behilft  sich  da  besser  mit
dem  Umschlag  an  den  Dückdalbenreihen  »im  Strom«.  Um  die
großen  Schiffe,  die  wegen  des  hohen  Zuschlages  zur  Raumgebühr
gezwungen  sind,  einen  Teil  des  Umschlagsgeschäftes  »im  Strom«
zu  erledigen,  wegen  des  damit  verbundenen  Zeitverlustes  zu  entschädigen, ­
  hat  man  Sammelstellen  für  Ausfuhrgüter  errichtet,  um
von  da  aus  mit  Wasserfahrzeugen  die  Güter  an  die  Schiffe  zu
bringen.  Dafür  zahlen  die  Schiffe,  die  den  Kai  zum  Löschen  benutzen, ­
  die  Hälfte  der  Gebühr,  die  sonst  die  Schiffe,  welche  die
Kais  gar  nicht  in  Anspruch  nehmen,  für  derartige  Anlieferungen
von  Ausfuhrgütern  zu  zahlen  haben.
Auch  die  Ladungsgebühr  der  Kais  hat  nicht  unerheblich
au f  den  Modus  des  Löschens  im  Hamburger  Hafen  eingewirkt.
So  werden  geringwertige  Güter,  die  die  hohen  Kaikosten  nicht
Vagen  können,  bei  einem  am  Kai  liegenden  Dampfer  meistens
v/asserseits  gelöscht.  Solche  Güter  gelten  dann  als  »im  Strom«
gelöscht,  und  es  entfällt  auf  sie  nur  die  Raumgebühr.
Die  Privatlcais,  wie  z.  B.  die  Hapag,  regeln  ihren  Lösch-  und
Ladebetrieb  anders  als  die  Staatskais.  Sie  haben  sich  bei  ihren
Anlagen  besondere  Schuppen  nur  für  das  Löschgeschäft  und  wieder
andere  nur  für  das  Ladegeschäft  reserviert,  um  eine  möglichst
große  Umschlagsschnelligkeit  zu  erreichen.  Die  Bedeutung  der
Umschlagsschnelligkeit  bei  den  großen  Schiffen  der  Privatbetriebe
geht  schon  hervor  aus  einem  kurzen  Vergleich  der  Durchschnittsgröße ­
  der  am  Staatskai  und  der  am  Privatkai  verkehrenden  Schiffe.
Es  betrug  nämlich  im  Jahre  1911  am  Staatskai  bei  4705  Dampfern
            
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