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sondern unter freiem Himmel, vielleicht in einem seichten Wasserlaufe
aufgestellt wurde.
Aber die Sache geht noch weiter. In einer Zusatzbestimmung zur
Nürnberger Jrher-Ordnung von 1601Z wird das „anlauffen und
stanzen beschlagen" geregelt in der Weise, daß aus jedes Meisters Haus
nur zwei Personen Stangen beschlagen dürfen, und daß ein Meister,
welcher sein Leder getrocknet hat, die Stangen nicht wieder beschlagen
darf, damit ein anderer Meister an die Reihe komme. Daraus ergibt
sich, daß auch die Vorrichtung zum Trocknen der Felle nicht in der
Werkstatt oder in einem anstoßenden Raume sich befindet, auch nicht
in einem etwa zur Gerberei gehörigen Hose, sondern daß das Trocknen
ebenfalls entfernt vom Hause des Gerbers vorgenommen wird. Die
Stangen zum Aufhängen der Felle sind ein gemeinsames Produktions
mittel der Nürnberger Gerberzunft. Letzterer Punkt sei hier konstatiert;
seine Besprechung aber kann nur in einem anderen Zusammenhange
geschehen, weil uns hier nur die Werkstatt als Werkzeug, nicht aber in
ihren ökonomischen Konsequenzen interessiert.
Die Nürnberger Jrher-Ordnung von 1535 orientiert uns darüber,
daß die Gefäße zum Äschern, Schwellen, Gerben, ebenfalls nicht in des
Meisters Haus stehen, sondern daß diese Gefäße an der Pegnitz oder
auf dem Steg, welcher über die Pegnitz führt, sich befinden: Mit Fellen
gefüllte Schäffer und Kufen dürfen nicht über acht Tage auf dem Stege
stehen bleiben; jeder soll diese Schäffer „über eine zwerche hanndt ober
den steg hinauß rucken vnd setzen", damit diese Schäffer kein Verkehrs
hindernis werden. Am Wasser bei dem Steg werden die Felle gefärbt,
und hier befindet sich auch eine „kesselstat", vielleicht eine Art einfachsten
Herdes, über welchen jeder Meister seinen Kessel aufhängen darf, um
darunter Feuer zu machen.
Auch die Walkmühle, von welcher in einem eigenen Paragraphen
zu sprechen ist, befindet sich nicht im Besitze des Meisters, und so sehen
wir, daß einmal der Hauptproduktionsort des mittelalterlichen Weiß
gerbers keine räumlich konzentrierte, fest gefügte, unbewegliche Werkstatt
darstellt, sondern daß sich die Produktionstätigkeit an mehreren Pro
duktionsstätten vollzieht, welche allerdings oft sehr nahe beisammen ge
wählt sein können. Der aus solchen Verhältnissen stammende Begriff
„Wasserwerkstatt" erhält damit einen ganz anderen Inhalt. Dann
aber sehen wir, daß sich der Begriff der eigenen geschloffenen Werkstatt
aufgelöst hat in eine ganze Anzahl leicht transportabler Werkzeuge,
wobei die wichtigen Operationen des Wässerns, Äscherns, Schwellens,
Gerbens, Färbens, die ganze Arbeitenserie am Schabebaum, endlich
1 Nürnberg 1535, M. S., 462.