Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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diese  inneren  Konstruktionen  ihren  äußeren  Ausdruck  in  dem  räumlichen
Beisammenwohnen  gleichartiger  Handwerker  in  bestimmten  Straßen,
welche  deren  Namen  führen.
Bormans  sagt  für  die  Lütticher  Gerber:  „Jedenfalls  finden  wir
die  Gerber  in  Lüttich  1288  bereits  in  Quartieren  vereinigt"  *);  ähnlich
sind  die  Urteile  über  andere  Städte:  „im  Mittelalter  bewohnte  der  größte
Teil  der  Pariser  Weißgerber  den  Teil  des  rechten  Seineufers,  der
gegenwärtig  den  Platz  von  der  Brücke  Notre  Dame  und  vom  Pont  au
Change  bildet.  Es  war  ein  Terrain,  das  sich  im  steilen  Abhange  bis  zum
Fluße  ausdehnte.  Guillebert  von  Metz,  welcher  im  Anfange  des
15.  Jahrhunderts  schrieb,  bezeichnete  ihn  als  Mesguirie,  d.  h.  Weißgerberei"
  2 ).  „Die  Lübecker  Weißgerber  sollen  wenigstens  1467  in  einem
bestimmten  Stadtteil  wohnen 2 )."  Ähnlich  äußert  sich  KeutgenH,  und
schließlich  sei  noch  angeführt,  was  Bücher  über  Frankfurt  sagt:  „Ganze
Siraßen  hindurch  erschallt  fast  aus  jedem  Haus  das  Dröhnen  des
Benderhammers,  das  eintönige  Schnarren  des  Webstuhls,  das  Fauchen
von  den  Essen  der  Feuerarbeiter.  Dicht  gereiht  stehen  an  alt  bekannter
Stelle  die  Brottische  der  Bäcker,  die  Fleischbänke  der  Metzger,  die  Gewandgaden ­
  und  die  Fischkasten"  B ).  Es  ist  immer  das  gleiche  Bild  der  mittelalterlichen ­
  Stadt,  eine  fast  schematische  Ordnung  aller  Verhältnisse,  und
hin  und  wieder  wird  diese  Vorstellung  noch  unterstützt  durch  öffentliche
Regelungen  wie  die:  „bei  den  Bendern  ist  zu  beachten,  daß  ihnen  seit
1402  untersagt  war,  anderswo,  als  in  ihrer  eigenen  Straße  in  der
Alten  Stadt  zu  wohnen" 6 ).  Und  von  hier  aus  wird  dann  verallgemeinert
auf  alle  Gewerbe.  Wenn  man  aber  nicht  nur  die  Dekrete  des  Senats,
die  Zunftordnungen  und  Handwerksartikul,  die  Bestimmungen  der  Versammlungen ­
  von  Meister  und  Gesellen  beobachtet,  sondern  wenn  man
auch  die  endlosen  Übertretungen  dieser  Vorschriften  kennt,  welche  sehr  oft
und  sehr  lange  ungerügt  blieben,  bis  schließlich  einmal  eine  Klage  zustande
kommt,  wenn  auf  „der  Meister  vielfaches  Supplizieren  hin"  alte  Mißstände ­
  immer  und  immer  wieder  geregelt  werden  sollen,  da  sie  sich  in
Gegensatz  zu  den  bestehenden  Vorschriften  befinden,  wenn  man  in  Büchers
Untersuchungen  über  das  Frankfurter  Gewerbe  den  verhältnismäßig
hohen  Prozentsatz  nnzünftiger  Handwerker,  welcher  dennoch  in  der
Stadt  ansässig  ist  und  dort  sein  Gewerbe  treibt,  wenn  man  dort  die
Zahl  der  Handwerker  mit  Gewerben  im  Haupt-  und  im  Nebenberuf  beobachtet, ­
  welche  diese  beiden  Berufe  in  der  vollen  Öffentlichkeit  der
mittelalterlichen  Stadt  ausüben,  wenn  man  die  nie  endenden  Gewerbs-0
  Bormans  1863,  S.  55,  56.  2 )  Schuh  und  Leder  1897,  Nr.  29,  S.  33.
3 )  Köln  1907,  Bd.  I,  S.  34.
4 )  Keutgen  1903,  S.  137,  139,  141,  143,  144,  147.
6 )  Bücher  1886,  S.  300  ff.  «)  Ebenda.
            
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