Full text : Die Aufgaben der Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft

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einer  unbefangenen,  nur  nach  Erkenntnis,  nicht  nach  Taten
strebenden  Wissenschaft  zu  stützen  in  der  Lage  ist.
Aber  nicht  nur  klare  Begriffe  gibt  die  Wissenschaft
dem  Politiker:  sie  zeigt  ihm  auch,  —  oben  wurde  das
schon  gestreift  —  wie  die  Maßnahmen,  die  er  zu  ergreifen
gedenkt,  wahrscheinlich  wirtschaftlich  wirken  werden:
wie  die  Beseitigung  von  Zollschranken  unter  übrigens
gleichbleibenden  Umständen  auf  den  Lohn  wirkt,  ob  die
Möglichkeit  besteht,  daß  eine  neueinzuführende  Steuer
abgewälzt  wird,  ob  die  Vermehrung  der  Umlaufsmittel  den
Zinssatz  herunterdrücken  wird  usw.  Die  Wissenschaft  zeigt,
wo  die  Ursachen  bestimmter  wirtschaftlicher  Erscheinungen
sind  und  sie  zeigt  auch,  nach  welchen  Richtungen  beabsichtigte ­
  oder  durchgeführte  Änderungen  im  wirtschaftlichen
Organismus  sich  geltend  machen  können.
Indem  ferner  der  wirtschafts-wissenschaftliche  Forscher
„gewohnheitsmäßig“  nicht  nur  Einzel-Interessen  im  Auge
hat,  sondern  die  Gesamt-Interessen  überschaut,  ständig
sich  auf  dem  Laufenden  hält  über  die  Verknüpfung  der
verschiedenartigen  Gruppen-Interessen,  dieVergangenheitzu
Rate  zieht,  um  die  Gegenwart  zu  verstehen,  ist  er  befähigt
durch  die  Resultate  seiner  Forschung  eine  Grundlage
für  den  Gesetzgebungsbau  zu  geben,  über  dessen  Konstruktion ­
  und  Bauart  im  einzelnen  er  sich  allerdings  kein
Urteil  anmaßen  darf,  das  ist  teils  Geschmackssache,  teils
abhängig  von  einem  Urteil  über  sachliche  Einzelheiten,
wie  es  meist  nur  in  der  Praxis  stehende  Fachleute  abgeben ­
  können,  deren  Aufgabe  es  zwar  nicht  ist,  ständig
den  Blick  über  das  Ganze  der  Volkswirtschaft  schweifen
jenigen  Klassen,  denen  man  zu  nützen  versucht,  unberechenbarer ­
  Schaden  zugefügt,  das  Volksvermögen  um
Hunderte  von  Millionen  geschädigt  werden.“  Moritz
NAUMANN,  Zeitschrift  f.  Volkswirtschaft  usw.  18.  Band  (1909)  S.  137.
            
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