Full text: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Erwin Respondek, 
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Opfermut erstreckt, so wäre wiederum das unglücklich gefaßte Mora 
torium, das insbesondere in der ersten Zeit alle Kapitalien festkgtc, 
ein unüberwindliches Hindernis. So sprachen in der Tat alle Faktoren 
gegen die Auflage einer Kriegsanleihe. Es schien in den ersten Kriegs 
monaten, daß die Finanzierung des Krieges mit Mitteln des Volkes 
sich nicht durchführen lassen würde. 
Bald wurde jedoch mit der Größe des Kampfes auch der Umfang 
der finanziellen Erfordernisse erkannt, und der Finanzminister mußte 
rechtzeitig für eine Unterstützung der Bank von Frankreich Sorge 
tragen. Er suchte zunächst eine Anleihe-Emission zu umgehen und auf 
Umwegen sein Ziel zu erreichen. Trotz der wenig günstigen Lage und 
der vielen Faktoren, die eher gtgen als für ein solches Beginnen sprachen, 
wandte sich der Finanzminister dennoch direkt an das Volk, und zwar 
mit einer ebenso neuartigen wie originellen Operation. 
Das Schatzamt hatte das Recht, Schatzscheine bis zu einer Höhe 
von 940 Mill. Frcs. auszugeben. Von ihnen waren bis zum 14. Sep 
tember 1914 nur 350 Mill. Frcs. in Zirkulation. Mehr konnten die alten 
Kunden des Tresors nicht abnehmen, da ihre Kapitalquellen sich durch 
die gegenwärtigen Zustände verschlossen. Ein Wechsel in den alten 
Traditionen und Gewohnheiten lag daher sehr nahe. Am 13. September 
1914 dekretierte die Regierung, daß ihre Schatzscheine, „Bons du Tresor“, 
die früher nur an Banken, Handelskammern und andere Korporationen 
abgegeben werden durften, nunmehr auch dem Volke zugänglich zu 
machen sind. Dieser Appell an die weite Öffentlichkeit, an das Volk, 
erwies sich als eine glückliche Wendung. 
Die neuen Kriegsschatzscheine erhielten einen besonderen Titel und 
zwar den Aufdruck: „Bons de la defense nationale“. Sie lauten 
auf Abschnitte von 100, 500 und 1000 Frcs., ihre Laufzeit ist für jede 
Gattung auf 3, 6 und 12 Monate festgelegt und mit 5 % verzinslich. 
Die Zinsen zahlt der Staat im voraus, da sie beim Ankauf der „National- 
Verteidigungswechsel“ vom Kurs sofort abgeschlagen werden. Am 
21. Dezember 1914 wurde der Zins auf 4 % herabgesetzt. Außerdem 
trug das Schatzamt zur Beweglichkeit des Besitzes dadurch bei, daß es 
die National-Verteidigungswechsel auf den Inhaber stellte. Daneben 
konnten die Kapitalisten und Sparer die neuen Schatzwechsel auch 
in der Form eines Orderpapiers erhalten. Und dies zu allen Summen 
und den vorgeschriebenen 3 Arten von Laufzeiten. Bei ihrer Emission 
setzte sich die Regierung eine Grenze, bis zu der sie National-Verteidi- 
gungs-Wechsel absetzen wollte. Ihre Umlaufsgrenze wurde aber den 
Bedürfnissen der Kriegslage entsprechend allmählich erhöht. So erfuhr 
die Kontingentierung im Laufe der Zeit die nachstehenden Verände 
rungen und Erhöhungen: 
Emissionsrecht der Schatzscheine: 
bis zum Kriegsausbruch 940,00 Mill. Frcs. 
erhöht durch: 
Dekret vom 3. Dezember 1914 auf .... 1400,00 Mill. Frcs. 
„ „ 15. Januar 1915 auf 3500,00 „ „
	        
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