Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin  Respondek,

am  27.  September  1914  —  da  die  Zahlung  von  Versicherungsprämien
gestundet  wurde  —  mußten  die  Versicherungsgesellschaften  von  der
Bezahlung  der  Versicherungssummen  befreit  werden.
Dies  waren  die  einzelnen  Glieder  in  der  Moratoriumskette,  die  innerhalb ­
  zweier  Kriegsmonate  vollkommen  geschlossen  wurde,  werden
mußte.  Denn  die  moderne  Wirtschaft  ist  so  eng  in  ihren  Gliedern  verkettet, ­
  das  wechselseitige  Verhältnis  zwischen  Gläubiger  und  Schuldner
so  innig  verknüpft,  vielseitig  und  durchlaufend  zusammengefaßt,  daß
der  Schutz  eines  Gliedes  notwendig  den  des  benachbarten  nachziehen
und  immer  weitere  Kreise  ergreifen  muß.  Dieser  innere  Zusammenhang
im  Wirtschaftsleben  konnte  auch  sofort  nach  Erlaß  von  zahlreichen
Verordnungen  nicht  ohne  erhebliche  Schwierigkeiten  gelockert  werden,
die  noch  vergrößert  wurden  durch  die  nicht  genügend  vollkommen
ausgearbeiteten  und  umfassenden  Einzel-Moratorien.  Erst  allmählich
wurden  die  einzelnen  Verfügungen  bei  ihrer  Erneuerung  verbessert,
straffer  oder  loser  gefaßt,  erleichtert  oder  erschwert.  Gesetzlich  aufgehoben ­
  wurde  bis  jetzt  noch  kein  Moratoriums-Erlaß.  Nur  die  Mehrzahl
der  Banken  hat  freiwillig  auf  die  Vergünstigungen  Verzicht  geleistet 1 ),
und  das  Moratorium,  das  sich  die  Börse  am  Ende  des  Monats  Juli  1914
erteilte,  wird  langsam  in  gestaffelter  Form  abgebaut.  In  schematischer
Zusammenstellung  zeigt  die  Entwicklung  der  einzelnen  Moratoriumserlasse, ­
  die  in  den  späteren  Verordnungen  unter  einem  Datum  zusammenfallen, ­
  nach  ihrer  zeitlichen  Richtung  das  folgende  Bild  (s.  S.  5):
Während  des  Krieges  1870/71  hatte  Frankreich  gleichfalls  ein  Generalmoratorium ­
  für  Schuldner  aus  Wechseln  und  Wertpapieren  für  die
Zeit  vom  13.  August  1870  bis  13.  Juli  1871  erlassen.  Auch  in  diesem
Kriege  hatte  sich  also  die  französische  Republik  entschlossen,  im  Interesse
der  Schuldner  Vergünstigungen  und  Erleichterungen  zu  gewähren,
um  sie  vor  wirtschaftlichen  Schäden  zu  bewahren,  und  ermöglicht  es
ihnen  durch  eine  gesetzlich  erlaubte  Verlängerung  die  Lösung  der  Verbindlichkeiten ­
  auf  eine  spätere,  voraussichtlich  günstigere  Zeit  zu  verschieben. ­

Über  das  Moratorium  Frankreichs  in  seiner  vollen  Ausdehnung  wurde
rasch  vernichtende  Kritik  gefällt.  Sie  lautet  auf  eine  kurze  Formel

!)  Für  alle  Abhebungen  der  Bardepots  und  Kreditsalden  bestimmten  die  einzelnen
Erlasse  das  folgende  Bild:
Abbau  des  Bank-Moratoriums.

Abhebungen  in  der  Zeit
vom

Summe

Höchstbetrag  der  gesamten
Abhebungen

1.  Aug.  1914  bis  1.  Sept.  1914

250  Frcs.  +  5  %

—

1.  Sept.  1914  „  x.  Okt.  1914

250  „  +  20  %

60  °/o

1.  Okt.  1914  „  1.  Nov.  rgr4

25°  „  +  25  %

66%  %

1.  Nov.  1914  „  1.  Dez.  1914

1000  „  +  40  %

66%  %

r.  Dez.  1914  „  1.  Jan.  1915

rooo  „  +  50%

75  %

Vom  1.  Januar  1915  verzichteten  alle  führenden  Banken  auf  die  Wohltaten  des  Moratoriums ­
  und  nahmen  die  unbeschränkten  Zahlungen  wieder  auf.
            
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