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genannte K o ni m issionsge schüft zu ermöglichen, sieht §6
-es Friihgemüsevertrages vor, -atz -er Erzeuger sich den Großoder
Kleinhandelspreis sichern kann, wenn er längstens zwei
Wochen vor Beginn -er Aberntung sich mit dem Erwerber darüber
einigt, daß er -ie Ware frei Empfangsstelle liefert und die
Kosten und Gefahr -er Beförderung einschließlich des Gewichtsverlusts
sowie den Verkauf der Ware auf eigene Kosten und Gefahr
an Kleinhändler und Verbraucher übernimmt.
Die Vertragsmuster sind im Jahre 1918 bereits unter dem
23. Januar hinausgegeben worden. Darauf hat alsbald eine rege
Tätigkeit der Kommunalverbände und Großverbraucher eingesetzt:
bis Mitte April 1918 lagen der Neichsstelle bereits gegen
20000 Verträge zur Genehmigung vor. Bezeichnend ist es,
daß der erste Vertrag, welcher der Reichsstelle eingereicht wurde,
von einer Gemeinde geschlossen war, die sich vorher in der Öffentlichkeit
in abfälligster Weise über das Verfahren der Lieferungsverträge
und seine Erfolge geäußert hatte. Daher ist begründete
Hoffnung vorhanden, daß auch im Jahre 1918 die Lieferungs-Verträge
der Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse gute
Dienste leisten werden.
6. Sämereien und Düngemittel.
Ein paar Worte sollen noch über die Versorgung mit
Sämereien und Düngemitteln gesagt werden. Die Ernte an
Gemüsesämereien war im Jahre 1916 normal ausgefallen,
dazu waren bei den großen Samenzüchtern und Samenhändlern
noch größere Vorräte vorhanden, und auch die Einfuhr gewisser
Sorten aus dem Auslande war noch.ohne Störung vor sich gegangen.
Der Bedarf konnte sonach ohne besondere Schwierigkeiten
gedeckt werden, es konnten auch noch, wie das im Frieden in großem
Umfange der Fall gewesen war, gewisse Mengen zur Versorgung
des Auslandes bereitgestellt werden. Von der amtlichen Preiskommission
für Gemüsesamen und dem Preisverbande für Gemiisesamen
waren im Herbst 1916 Verbraucher- und Handelspreise
für Gemllsesämereien als Richtpreise aufgestellt worden, die
auch im großen und ganzen eingehalten worden sind.'
Ganz anders gestaltete sich die Lage im Jahre 1917. Es trat
eine sehr schlechte Ernte, die in manchen Teilen des Reiches als
völlige Mißernte bezeichnet werden muß, ein. Demgegenüber
war mit der erfreulichen Ausdehnung des Gemüseanbaues
ein gesteigerter Bedarf zu decken. Dieses Mißverhältnis zwischen