Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

—  190  —

Duckwitz,  der  Entwurf  zu  einem  deutschen  Flufsschiffahrtsgesetze
nebst  Motiven  ausgearbeitet, 2 )  wie  in  der  Reichsverfassung  in  Aussicht
gestellt  wurde.  In  der  Reichsverfassung  und  im  Flufsschiffahrtsgesetz
wurden  die  Strombaubehörden  der  Staaten,  die  durch  die  konventionellen ­
  Flüsse  berührt  wurden,  unter  die  Aufsicht  der  Zentralgewalt ­
  gestellt,  die  nächste  Beaufsichtigung  und  die  Ausführung  der
Stromkorrektionen  ihnen  überlassen.  Der  Zentralgewalt  wurde  das
Recht  Vorbehalten,  auf  Grund  von  Beschlüssen  der  Reichsversammlung,
weiter  selbständig  Bauten  auf  Kosten  des  Reichs  vorzunehmen,
wenn  diese  über  das  gewöhnliche  Mafs  der  Verpflichtungen  der
Einzelstaaten  hinausgingen.  Die  Aufsicht  über  die  Handhabung  der
Flufskorrektionen  wurde  Reichsbaumeistern  übertragen.  Das  Gesetz
über  die  Aufhebung  der  Plufszölle  gemäfs  der  Reichsverfassung  bearbeitete ­
  die  Ausgleichungsansprüche  der  Betroffenen.  Duckwitz
hielt  nach  seiner  politischen  Auflassung  die  weitgehenden  Pläne  im
Volkswirtschafts-Ausschufs  für  utopisch  und  z.  T.  für  unpraktisch
und  wollte  im  wesentlichen  entscheidende  Behörden  an  die  Stelle
der  verhandelnden  Kommissionen  setzen.  Soweit  noch  Binnenschiffahrtsabgaben
  im  Rahmen  des  Gebührenprinzips  und  der  Kostendeckung ­
  diskutiert  wurden,  sollte  das  Reich  sie  haben,  wenn  es
a )  Professor  der  Geschichte  und  Statistik  in  Tübingen  1838—1855.  Teile
aus  seinen  Tagebüchern  und  Briefen  hat  K.  KlüpfeI  veröffentlicht;  Aus
Johannes  Fallatis  Tagebüchern  und  Briefen,  Württernbergische  Vierteljahrshefte ­
  für  Landesgeschichte,  VIII.  Jg.,  1885,  S.  1  ff.  Vgl.  S.  16,  24  ff,  35,  Fallati
hat  die  Gesetzentwürfe  nebst  den  Motiven  in  der  von  ihm  mit  den  übrigen
Mitgliedern  der  Tübinger  staats  Wirtschaft  liehen  Fakultät  und  Robert  Mohl  herausgegebenen
  Zeitschrift  für  die  gesamte  Staatswissenschaft  im  VI.  Bde.,  Jg.  1850,
S.  534  (Roichsverfassung),  bzw.  536—601  zum  Abdruck  gebracht  und  die
Geschichte  der  Gesetzentwürfe  einleitend  dargestellt.  Jobs.  Fallati,  Entw.
z.  e.  d.  Flufsschiff.-Ges.  u.  z.  e.  Reichsges.  ü.  d.  Aufhebg.  d.  Flufszölle  u.  d.
Ausgleichung  für  dieselbe  nebst  Motiven,  aus  den  Akten  des  Reichshandelsministeriums ­
  der  prov.  Centralgewalt,  Ztschr.  f.  d.  gesamte  Staatswiss.,  VI.  Bd.,
Jg.  1850,  S.  526  ff.  Ebenda  S.  727  ff.  Stand  der  administrativen  Statistik  in
Deutschland  im  Jahre  1848—49,  hat  Fallati  auch  sehr  interessante  Mitteilungen
über  die  damaligen  reiohsstatistischen  Bestrebungen  und  die  Statistik  in  den
Einzelstaaten  etc.  vor  1848/49  nach  den  von  den  Reiohsministerien  eingeforderten
Angaben  gemacht,  die  wegen  Beteiligung  Duckwitzs  und  der  Zoll-  u.  Verkehrsstatistik ­
  hierher  Interessen  bieten  (Bremen  S.  776,  780,  789  ff).  Die  §§  der
Reichsverf.  u.  die  Entwürfe  zur  Flufsschiffahrt  sind  auch  in:  Die  Resultate  der
Berathungen  der  Regierungs-Kommissäre  in  Frankfurt  a.  M.  1848/49  zur  Herstellung ­
  der  Zoll-Einheit  im  Deutschen  Reiche,  Halle  1851,  S.  368  ff  abgedruckt.
3 )  Geschäftsverteilung  vom  18.  Sept.  1848,  vorher,  zum  14.  Aug.,  hatte  der
am  5.  Sept.  zurückgetretene  ünterstaatssekretär  Gustav  v.  Mevissen  aus  Köln
das  Dezernat,  Fallati  nur  die  Statistik.  (Duckwitz  Papiere.)
            
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