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Duckwitz, der Entwurf zu einem deutschen Flufsschiffahrtsgesetze
nebst Motiven ausgearbeitet, 2 ) wie in der Reichsverfassung in Aussicht
gestellt wurde. In der Reichsverfassung und im Flufsschiffahrtsgesetz
wurden die Strombaubehörden der Staaten, die durch die konventionellen
Flüsse berührt wurden, unter die Aufsicht der Zentralgewalt
gestellt, die nächste Beaufsichtigung und die Ausführung der
Stromkorrektionen ihnen überlassen. Der Zentralgewalt wurde das
Recht Vorbehalten, auf Grund von Beschlüssen der Reichsversammlung,
weiter selbständig Bauten auf Kosten des Reichs vorzunehmen,
wenn diese über das gewöhnliche Mafs der Verpflichtungen der
Einzelstaaten hinausgingen. Die Aufsicht über die Handhabung der
Flufskorrektionen wurde Reichsbaumeistern übertragen. Das Gesetz
über die Aufhebung der Plufszölle gemäfs der Reichsverfassung bearbeitete
die Ausgleichungsansprüche der Betroffenen. Duckwitz
hielt nach seiner politischen Auflassung die weitgehenden Pläne im
Volkswirtschafts-Ausschufs für utopisch und z. T. für unpraktisch
und wollte im wesentlichen entscheidende Behörden an die Stelle
der verhandelnden Kommissionen setzen. Soweit noch Binnenschiffahrtsabgaben
im Rahmen des Gebührenprinzips und der Kostendeckung
diskutiert wurden, sollte das Reich sie haben, wenn es
a ) Professor der Geschichte und Statistik in Tübingen 1838—1855. Teile
aus seinen Tagebüchern und Briefen hat K. KlüpfeI veröffentlicht; Aus
Johannes Fallatis Tagebüchern und Briefen, Württernbergische Vierteljahrshefte
für Landesgeschichte, VIII. Jg., 1885, S. 1 ff. Vgl. S. 16, 24 ff, 35, Fallati
hat die Gesetzentwürfe nebst den Motiven in der von ihm mit den übrigen
Mitgliedern der Tübinger staats Wirtschaft liehen Fakultät und Robert Mohl herausgegebenen
Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft im VI. Bde., Jg. 1850,
S. 534 (Roichsverfassung), bzw. 536—601 zum Abdruck gebracht und die
Geschichte der Gesetzentwürfe einleitend dargestellt. Jobs. Fallati, Entw.
z. e. d. Flufsschiff.-Ges. u. z. e. Reichsges. ü. d. Aufhebg. d. Flufszölle u. d.
Ausgleichung für dieselbe nebst Motiven, aus den Akten des Reichshandelsministeriums
der prov. Centralgewalt, Ztschr. f. d. gesamte Staatswiss., VI. Bd.,
Jg. 1850, S. 526 ff. Ebenda S. 727 ff. Stand der administrativen Statistik in
Deutschland im Jahre 1848—49, hat Fallati auch sehr interessante Mitteilungen
über die damaligen reiohsstatistischen Bestrebungen und die Statistik in den
Einzelstaaten etc. vor 1848/49 nach den von den Reiohsministerien eingeforderten
Angaben gemacht, die wegen Beteiligung Duckwitzs und der Zoll- u. Verkehrsstatistik
hierher Interessen bieten (Bremen S. 776, 780, 789 ff). Die §§ der
Reichsverf. u. die Entwürfe zur Flufsschiffahrt sind auch in: Die Resultate der
Berathungen der Regierungs-Kommissäre in Frankfurt a. M. 1848/49 zur Herstellung
der Zoll-Einheit im Deutschen Reiche, Halle 1851, S. 368 ff abgedruckt.
3 ) Geschäftsverteilung vom 18. Sept. 1848, vorher, zum 14. Aug., hatte der
am 5. Sept. zurückgetretene ünterstaatssekretär Gustav v. Mevissen aus Köln
das Dezernat, Fallati nur die Statistik. (Duckwitz Papiere.)