Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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hat  darum  auch  lange  Kämpfe  mit  Bremen  geführt,  aber  es  nahm
nur  dreitägiges  Feilbieten  des  vorbeigeführten  Holzes  auch  wohl
Getreides  in  Anspruch,  wandelte  das  auch  wohl  in  eine  Geldzahlung
um,  wie  das  überall  gang  und  gäbe  war,  als  mit  dem  ursprünglichen
Sinn  des  Stapels  Kollisionen  entstanden,  oder  entnahm  ein  bestimmtes
Quantum,  wie  das  auch  Bremen  im  18.  Jahrhundert  machte,  und
sich  darauf  berief,  dafs  es  seinen  Stapel,  der  eigentlich  ihm  alle
Vorbeifahrt  zu  hindern  und  seinen  Bürgern  allein  den  Seehandel
erlaubte,  sehr  lax  handhabe,  indem  es  nur  Magazinkorn,  wie  seine
Bürger  es  auch  liefern  müfsten,  verlange.  In  Münden  und  Bremen
wurde  nach  der  Zeit  verschieden  Umladung  in  heimische  Schiffe
oder  nur  Spedition  durch  einen  bürgerlichen  Faktor  nach  dem
damaligen  Ausdruck  für  Spediteur  und  Kommissionär  gegebenenfalls
verlangt. 1 )
Bremen  war  der  Hauptwesermarkt  geblieben  und  als  solcher
vor  allen  Dingen  Eigenhandelsplatz.  Das  dorthin  geführte  Gut  sollte
zumeist  dort  verkauft  werden  oder  war  von  Bremer  Kautleuten  verschrieben. ­
  Dieser  Verkehr  stand  also  in  Einklang  mit  dem  Gestund ­
  Stapelrecht;  die  Konzession  der  Spedition  und  Kommission
bildete  dort  die  Ausnahme,  charakterisierte  dagegen  das  neuere
Mündener  Geschäft.  Die  Bremer  hatten  von  jeher  ihr  Hauptaugenmerk ­
  auf  die  Schiffahrt  nach  See  zu  gerichtet.  Deshalb  und  wegen
des  vorwiegenden  Eigenhandelsinteresses  haben  die  Bremer  Schiffer
auf  der  Oberweser  ausser  bei  den  Cellerfahrern  keine  besonders
ausschlaggebende  Rolle  gespielt.  Der  mindensche  Ankauf  von
vorühergeführtem  Holz  bildete,  soweit  er  in  natura  erfolgte,  wozu
Friedrich  der  Grosse  Kaufleute  in  die  verarmte  Stadt  ziehen  musste,
lediglich  ein  antiquiertes  Recht,  in  der  Form  der  Abgabe  eine
Ablösung. 2 )  So  traten  die  Städte  in  das  neunzehnte  Jahrhundert  ein.
Germanici,  Argentorati  1657,  tom.  I,  lib.  II,  cap.  9,  n.  132;  Christoph
Besoldus,  Thesauruspracticus,  Norimbergae  1659,lit.  S.,  p.  368.)  1769,  26.  Aug.
verglich  man  sich  nach  vorhergegangenem  Reichsgerichtserkenntnis  vom
28.  März  1749.  Vgl.  die  angeführte  Literatur  und  Quellen,  Noack  etc.
Eine  Aufserung  aus  der  Zeit  bietet  auch  P.  J.  Marperger,  Neu  eröffnete
Wasserfahrt  auf  Flüssen  und  Canälen,  Dresden  und  Leipzig  1723,  S.  333  ff.
1802  hot  Stein  als  Oberpräsident  der  westfälischen  Kriegs-  und  Domänenkammer
die  Aufhebung  der  Mindener  Stapelrechte  gegen  Modernisierung  auch  in  Bremen
an.  Es  ist  deswegen  auch  mit  dem  Collegium  seniorum  kommuniziert  worden
(Aroh.  Coli.  Sen.).
x )  Einiges  dazu  in  dem  Kapitel  zur  allgemeinen  Handelspolitik  und  zum
Zollwesen.
2 )  Vergl.  die  zitierten  Schriften  und  Akten.  Interessant  ist,  dafs  auch
in  Dreye  Kohlen  angehalten  werden  konnten,  damit  die  Schmiede  im  Amt  Syke
            
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