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hat darum auch lange Kämpfe mit Bremen geführt, aber es nahm
nur dreitägiges Feilbieten des vorbeigeführten Holzes auch wohl
Getreides in Anspruch, wandelte das auch wohl in eine Geldzahlung
um, wie das überall gang und gäbe war, als mit dem ursprünglichen
Sinn des Stapels Kollisionen entstanden, oder entnahm ein bestimmtes
Quantum, wie das auch Bremen im 18. Jahrhundert machte, und
sich darauf berief, dafs es seinen Stapel, der eigentlich ihm alle
Vorbeifahrt zu hindern und seinen Bürgern allein den Seehandel
erlaubte, sehr lax handhabe, indem es nur Magazinkorn, wie seine
Bürger es auch liefern müfsten, verlange. In Münden und Bremen
wurde nach der Zeit verschieden Umladung in heimische Schiffe
oder nur Spedition durch einen bürgerlichen Faktor nach dem
damaligen Ausdruck für Spediteur und Kommissionär gegebenenfalls
verlangt. 1 )
Bremen war der Hauptwesermarkt geblieben und als solcher
vor allen Dingen Eigenhandelsplatz. Das dorthin geführte Gut sollte
zumeist dort verkauft werden oder war von Bremer Kautleuten verschrieben.
Dieser Verkehr stand also in Einklang mit dem Gestund
Stapelrecht; die Konzession der Spedition und Kommission
bildete dort die Ausnahme, charakterisierte dagegen das neuere
Mündener Geschäft. Die Bremer hatten von jeher ihr Hauptaugenmerk
auf die Schiffahrt nach See zu gerichtet. Deshalb und wegen
des vorwiegenden Eigenhandelsinteresses haben die Bremer Schiffer
auf der Oberweser ausser bei den Cellerfahrern keine besonders
ausschlaggebende Rolle gespielt. Der mindensche Ankauf von
vorühergeführtem Holz bildete, soweit er in natura erfolgte, wozu
Friedrich der Grosse Kaufleute in die verarmte Stadt ziehen musste,
lediglich ein antiquiertes Recht, in der Form der Abgabe eine
Ablösung. 2 ) So traten die Städte in das neunzehnte Jahrhundert ein.
Germanici, Argentorati 1657, tom. I, lib. II, cap. 9, n. 132; Christoph
Besoldus, Thesauruspracticus, Norimbergae 1659,lit. S., p. 368.) 1769, 26. Aug.
verglich man sich nach vorhergegangenem Reichsgerichtserkenntnis vom
28. März 1749. Vgl. die angeführte Literatur und Quellen, Noack etc.
Eine Aufserung aus der Zeit bietet auch P. J. Marperger, Neu eröffnete
Wasserfahrt auf Flüssen und Canälen, Dresden und Leipzig 1723, S. 333 ff.
1802 hot Stein als Oberpräsident der westfälischen Kriegs- und Domänenkammer
die Aufhebung der Mindener Stapelrechte gegen Modernisierung auch in Bremen
an. Es ist deswegen auch mit dem Collegium seniorum kommuniziert worden
(Aroh. Coli. Sen.).
x ) Einiges dazu in dem Kapitel zur allgemeinen Handelspolitik und zum
Zollwesen.
2 ) Vergl. die zitierten Schriften und Akten. Interessant ist, dafs auch
in Dreye Kohlen angehalten werden konnten, damit die Schmiede im Amt Syke