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Die Weserschiffahrtsdeputation in Bremen, der der Oberweser
verkehr in seiner Regelung in den Reiheschiffahrten des Regulativs
unterstellt wurde, hatte zugleich auch den Allerverkehr zu über
wachen, der seit 1802 in einer Reihefuhr in guter Ordnung ge
blieben war und in das Regulativ für die Oberweser mit auf
genommen wurde. 1 )
Als spezielle Oberweserwaren kommen namentlich in Betracht:
oberhalb Hameln Pflastersteine, Mühlensteine, Schiefertafeln, Schiefer
griffel, Marmeln, grobe Eisenwaren, altes Eisen, Knochen, Zucker
schaum zum Düngen, Bretter und Bauholz vom Thüringer Wald,
Mineralwasser, manche chemische Präparate, irdene Waren, Ton von
Grofs-Almerode, der in bedeutenden Massen zum Bau der Glasöfen
und auch als Ballast auf den Seeschiffen gebraucht wird; unterhalb
Hameln Getreide, Zement von Hameln, Leinewand, Töpferwaren von
Duingen, die auch in Hameln eingeladen werden, Papier, Kalk,
Knochen, Oelkuchen, Steinkohlen, Glaswaren und Sandsteine aus
den Brüchen bei Obernkirchen, die bei Rinteln eingeladen werden
(der bekannte Bremer Stein) sowie Steine aus den Brüchen bei Haus
berge. Dazu kommt der Verkehr der Zuckerfabriken und Holz. 2 )
Gröfsere Bedeutung als heute, wo er ganz zurückgeht, kam dem
Flofsverkehr zu. Auf der Fulda ist mir in neuerer Zeit keine gröfsere
Flofsfahrt bekannt geworden. 3 ) Auf der Werra kamen sehr viele Plöfse
herunter, die in Münden zu gröfseren zusammengesetzt wurden. 4 )
Die oberen Grenzen für Langholz und gebundene Flöfse sind Themar
1 ) S. a. die Regulative von 1815 ff. und H. D. A. Sonne, Beschreibung
des Königreichs Hannover, I, Buch, München, 1829, S. 162; Bremer Staatsarchiv,
Handelskammerarchiv; und im folgenden.
2 ) Friedr. Huhn, Die Weser, in der Zeitschrift des Vereins für deutsche
Statistik, I. Jahrg. 1847, S. 673, II. Jahrg., 1848, S, 391—392. Vgl. w, v. Reden,
Das Königreich Hannover, 1839, II. Abt., S. 151; N. Minne mann, Oratio
panegyrica de Visurgis origine, situ etc., 1685; J. L, Quentin, Bericht eines
Abrisses von der Schiffahrt auf der Weser, 1788; D. R e i n h o 1 d und
J. Oltmanns, Der deutsche Handelskanal, Bremen u. Leer 1817, S. 191; u. a.
8 ) Die bestehende hörte 1870 auf. (Statistik des deutschen Reichs N. F.
Bd. XXXIX: Die Stromgebiete des deutschen Reichs, Teil II. Abt. b : Gebiet
der Weser, Berlin 1901, S. 25 ff.). D. Beinhold und J. Oltmanns, Der
deutsche Handelskanal, Bremen und Leer 1817, S. 133 und Meidinger sagen
nur, dafs, wenn die zu ihrer Zeit bereits unbedeutende Schiffahrt Kassel-Hersfeld
in trockenen Sommern versagt, die Fulda nur noch allenfalls flofsbar sei, sonst
wird sie, soviel ich sehe, nicht erwähnt. In älterer Zeit sollen im siebzehnten
Jahrhundert sogar Amsterdamer Kaufleute an der Fulda im Rotenburger
Amt Holz aufgekauft haben. (Brunner, S. 238.).
4 ) Vgl. Friedrich Hühn, Die Weser, Zeitschrift für deutsche*Statistik
I. Jahrg., 1847, S. 676, auah Meidinger, IV., 8. 27. Stapelrechtlich durften