Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

Oberweser  nicht  bestanden.  In  der  Binnenschiffahrt  der  Oberweser
kommen  Schiffergehülfen  und  sogenannte  Lieger  vor,  aber  erst  1807
werden  aus  den  Aftermaklern,  die  den  fremden  Schiffern  bisher
Fracht  verschafft  haben  und  sich  auf  einheimische  Firmen  als  deren
Beauftragte  stützen,  offizielle  Schiffsmakler  geschaffen,  die  neben  die
Schiffsmaklerei  des  Verkehrs  nach  der  Seeseite  treten 1 ).
Die  stärkste  Entwicklung  scheinen  von  den  Oberweserplätzen
die  Schifferschaften  von  Vlotho  und  Münden  genommen  zu  haben.
Hier  wohnen  am  Ausgang  des  achtzehnten  und  Anfang  des  neunzehnten ­
  Jahrhunderts  die  weitaus  meisten  Schiffer,  speziell  in  Vlotho. 2 ) 3 )
Die  Gilden  von  Vlotho  und  Münden  bezw.  die  Regierungen  von  Kur-Brandenburg
  und  Braunschweig-Lüneburg  hatten  sich  in  einem
a.  a.  0.  bereits  erwähnten  Vergleich  am  Ende  des  siebzehnten  Jahrhunderts ­
  auf  eine  Normierung  und  Anerkennung  des  gegenseitigen
Ladrechts  geeinigt.  Am  19.  März  1742  kam  zwischen  den  Schiffergilden ­
  zu  Münden  und  Vlotho  ein  Vergleich  zu  Stande,  wonach
bereits  vorher  übliche  Mastgelder  mit  denen  die  Gilden  Unkosten,
namentlich  für  Fahrbarhaltung  des  Weserstroms,  bestritten  hatten,
inskünftig  in  der  Weise  beschafft  werden  sollten,  dafs  „die  Mündensche
Gilde  die  Erhebung  von  den  oben  Hameln  wohnenden  Schiffern,  die
Vlothosche  Gilde  aber  von  den  unter  Hameln  wohnenden  Schiffern
gewärtigen  solle.  “ 4 )  Die  Gelder  wurden  für  die  Schiffer  je  vom

*)  Vergl.  insbesondere  Bremer  Staatsarchiv  Frachtbesorger  und  oberländische ­
  Sohiffsmäkeler,  über  Lieger,  Schiffergehülfen,  eventuelle  Ansetzung
von  Schiffsmaklern,  vergl.  Archiv  der  Elterleute  zu  den  Zellerfahrern  1783,
Minden  u.  Münden,  1780.  St.-Arch.  Zellerfahrer  1746  u.  a.  S.  a  ¥.  Lotze,
Geschichte  der  Stadt  Münden,  1878,  S  239,  In  Münden  wurde  am  1.  März  1802
ein  Schlachtaufseher  angestellt,  dem  zugleich  das  Amt  eines  Schiffs-Güterbestäters ­
  übertragen  wurde.  Nach  der  Erläuterung  über  einige  Puncte  der
Schlachtordnung  vom  22.  Nov.  1747  (Sammlg,  versch,  Verordnungen  in  Hdlgs.
Schiff,-Sachen  der  fr.  R.-St.  Bremen  (1760),  S.  179)  hatte  der  Schiffsmakler
privative  die  holländischen  und  hamburgischen,  sowie  kleinen  bremischen
Schiffe,  dagegen  kam  die  grofse  Seefahrt  zugleich  auch  den  übrigen  (Warenbtc.)
  Maklern  zu.  St.-Arch.  1746  u.  a.
2 )  Das  Verhältnis  geht  dann  in  der  Entwicklung  der  neueren  Schiffahrt
unter  dem  Regulativ  und  der  Weserschiffahrtsakte  langsam  zurück.
s )  Interessant  ist,  dafs  die  Bremer  und  Mündener  Kaufleute  1816  die  Weser
so  unter  sich  geteilt  haben,  dafs  von  Bremen  bis  Minden  die  Bremer,  von  Minden  bis
Münden  die  Mündener  Absender  oder  Empfänger  für  das  gute  Überkommen  der
Ware  sorgten,  wenn  unterwegs  Schwierigkeiten  eintraten,  unbeschadet  des
sonstigen  Rechtszustandes.
*)  P.  F.  Weddigens  Westphälisches  Magazin,  III.  Bd.,  Heft  9,  S.  253.

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