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Im Laufe der Zeiten wurde immer wieder die Frage erörtert, ob bestimmte
Kriege, ob Kriege überhaupt Staaten reicher machen. Wenn solche
Fragen gestellt werden, will man in letzter Linie erfahren, wie das menschliche
Glück von bestimmten Ereignissen und Einrichtungen, von bestimmten
Organisationsformen der Gesellschaft und der Menschheit abhänge. Mit der
Beantwortung solcher Fragen beschäftigen sich die Wirtschaftswissenschaften,
welche den Reichtum ganzer Völker, einzelner
Menschengruppen oder Individuen oder der ganzen
Menschheit untersuchen, wobei der Begriff Reichtum im
allgemeinsten Sinne verstanden werden kann, indem derselbe
den Genuß, welchen Nahrung, Wohnung, Kleidung
gewähren, ebenso berücksichtigt, wie den Genuß, welchen
Familienglück, Theaterbesuch usw. hervorrufen,
während auf der anderen Seite das Leid, welches aus
der Arbeitsmühsal, aus Krankheiten usw. erwächst, ebenfalls
in Rechnung gestellt wird.
Das 18. Jahrhundert hat unbefangener als das 19. die Reichtumsrechnung
in den Mittelpunkt wissenschaftlicher Erörterungen gestellt. Teleologie
und Unklarheiten brachten die Reichtumsbetrachtungen vielfach in Verruf
3), doch begegnen wir immer wieder dem Reichtum der Weltwirtschaft*),
der Volkswirtschaft, der Privatwirtschaft. Wie wir
den Begriff Reichtum für die Kriegswirtschaftsrechnung auch abgrenzen, in
letzter Linie hängt er mit dem menschlichen Glück zusammen, das sich aus
Lust und Unlust®) aufbaut, die wir als Sensationen®) bezeichnen
wollen. Sie sind uns ebenso gegeben wie Farben, Töne, Drucke und andere
Tatbestände der Welt.
Man kann die Lustverteilung innerhalb einer menschlichen Gruppe
untersuchen, die Veränderungen derselben, und schließlich dort, wo es möglich
ist, die Gesamtlust ins Auge fassen. Diese Berechnungsweise kann
aus einer bestimmten Auffassung vom Zusammenleben der Menschen herrühren,
die man als atomistische zu bezeichnen pflegt, sie kann aber auch
neben einer Staatsauffassung bestehen, die alle Vorgänge als untrennbare
Elemente eines ursprünglichen Zusammenhanges ansieht, der in letzter Linie
nur als Einheit ausreichend beschrieben und erfaßt werden könne. Die vorliegende
Arbeit geht darauf nicht weiter ein ; auch darauf nicht, ob diese Berechnungsweise,
welche einem utilitaristischen Rationalismus zum Ausgangspunkt
dienen kann, mit irgendwelchen Moralanschauungen in Übereinstimmung
oder Widerspruch steht.’) Ebensowenig soll die Frage erörtert werden,
ob die Menschen utilitaristisch-rationalistisch handeln, noch soll daraus, daß
gewisse Gebiete der rationalistischen Berechnung zugänglicher sind als andere,
geschlossen werden, daß sie auch nur für den Rationalismus
wesentlicher als andere wären.
3) Auch neuere begriffliche Erörterungen über den Utilitarismus leisten
für unsere Fragengruppe nicht allzuviel; vergl. z. B. Sidwigck, Methods
cf Ethics. 1875.
*) Roscher spricht ebenso wie frühere Autoren vom „Menschheit
s v e r m ö g e n“ (Grundl. d. Nationalökon. § 53).
®) Vergl. W. St. Jevons, The theory of political economy, Ed. 2,
London 1879, S. 40: '^Pleasure and pain are undoubtedly the ultimate objects
ot the calculus economics.”
®) Vergl. Otto Neurath, Probleme der Kriegswirtschaftslehre (Ztschr.
f. d. ges. Staatswiss. 1913, S. 448 f.).
’) Vergl. Kant, Kritik der praktischen Vernunft (Rosenkranz, VIII,
S. 133): „Die Vernunft bestimmt in einem praktischen Gesetz unmittelbar den
Willen, nicht vermittelst eines dazwischen kommenden Gefühls der Lust und
Unlust“, und S. 146: „So wird fremder Wesen Glückseligkeit das Objekt des
Willens eines vernünftigen Wesens sein können“; S. 147: „Das gerade Widerspiel
des Prinzips der Sittlichkeit ist : wenn das der eigenen Glückseligkeit
zum Bestimmungsgrunde des Willens gemacht wird. . . .“