Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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Im  folgenden  soll  der  Versuch  gemacht  werden,  die  Kriegswirtschaftsrechnung ­
  als  Naturalrechnung  zu  skizzieren  und  die  grundsätzlichen
Grenzen  derselben  festzustellen.  Um  diese  Betrachtungen  der  Theorie  der
Wirtschaftswissenschaften  eingliedern  zu  können,  mußte  eine  kurze  Darlegung
einiger  grundsätzlicher  Erwägungen  über  die  Reichtumsberechnung  vorausgeschickt ­
  werden.

2.  Lust  und  Unlust,
Wir  gehen  davon  aus,  daß  jeder  Mensch  in  der  Lage  ist,  von  irgendwelchen ­
  Lebensverhältnissen  auszusagen,  ob  sie  ihm  angenehmer  oder  unangenehmer ­
  als  andere  sind  oder  von  ihm  für  gleich  angenehm  angesehen
werden.  Wir  wollen  die  Lust  oder  Unlust,  welche  ein  Individuum  N  empfindet, ­
  mit  (N)  bezeichnen.  Angenommen,  wir  haben  den  Reichtum  einer
Gruppe  von  Personen  zu  untersuchen,  welche  nur  aus  den  zwei  Personen  A
und  B  besteht.  Wir  kennen  nun  die  Lust,  welche  beide  Personen  im  Zeitpunkt ­
  1  empfinden,  und  dann  die  Lust,  die  beide  im  Zeitpunkt  2  empfinden.
Angenommen,  A  empfände  im  ersten  Zeitpunkt  mehr  Lust  als  im  zweiten  und
B  ebenfalls  im  ersten  Zeitpunkt  mehr  Lust  als  im  zweiten.  Der  Gesamtreichtum ­
  der  aus  A  und  B  gebildeten  Gruppe  ist  offenbar  im  zweiten  Zeitpunkt
kleiner  als  im  ersten:
(A)i  >  (A)2  und  (B),  >  (BL
daher:  (A),  -j-  (B),  ^  (A>j  -j-  (B);
Wenn  aber  »B),  %>  (B  i,  so  ist  zunächst  ein  Schluß  unmöglich.
(A),  >  (AL  und  (BL  <  (B),
dann  ist:  (Ah  iB),  ?  (A',  (BL
Unter  diesen  Voraussetzungen  kann  nur  dann  unter  Umständen  eine
Reichtumsberechnung  erfolgen,  wenn  angenommen  wird,  daß  die  Sensationen
verschiedener  Individuen  miteinander  vergleichbar  sind.  Wenn  diese  Voraussetzung ­
  auch  bei  manchen  Bedenken  erregen  dürfte,  so  muß  doch  hervorgehoben ­
  werden,  daß  die  Praxis  dies  oft  annimmt,  so  zum  Beispiel,  wenn
eine  Zuwendung  dem  gemacht  wird,  der  davon  die  größere  Freude  hat.  Aber
selbst  diese  Annahme  hilft  nicht  immer,  z.  B.  schon  dann  nicht,  wenn  die  Bedingungen ­
  gelten:  ¡
(A),  >  (BL  >  (A.)  >  (B),
dann:  (A),  -j-  (B),  ?  (A);  -j-  (B)a
Wenn  wir  nun  ein  Individuum  vor  uns  hätten,  wäre  in  diesem  Falle  die
Möglichkeit  der  Vergleichung,  wenn  auch  nicht  der  Berechnung,
dadurch  gegeben,  daß  unmittelbar  die  Gesamtsensationen  betrachtet  würden.
Das  Individuum  faßt  die  Sensationen  (A)i  und  (B)i,  die  es  gesondert  erlebt,
gleichzeitig  ins  Auge  und  vergleicht  die  Gesamtsensation  mit  jener,  welche  es
sich  vorstellt,  wenn  es  wieder  (Ajg  und  (Bjg  sich  vorstellt,  die  es  unter  anderen
Umständen  erleben  würde.  Wenn  nun  von  einem  Staatsmann  verlangt  wird,
daß  er  sich  immer  von  der  Rücksicht  auf  das  Gesamtglück  leiten  lassen  müsse,
wird  eigentlich  von  ihm  erwartet,  daß  er  in  solchen  Fällen,  wie  der  eben  angedeutete, ­
  sich  derart  lebhaft  in  das  Glück  verschiedener  Personen  gleichzeitig
hineinversetzt,  daß  er  die  so  auftretende  En^findung  mit  jener  vergleicht,  Welche
er  erlebt,  wenn  er  sich  in  einen  anderen  Glückszustand  der  Gruppe  hineinversetzt. ­
  Wenn  wir  auch  jene  Fälle  weiter  untersuchen  können,  in  denen  B  e  -
rechnung  möglich  ist,  so  steht  uns  doch  kein  Hilfsmittel  zur  Verfügung,
jenen  Fällen  wissenschaftlich  näher  zu  treten,  in  denen  eine  derartige  Gesamtempfindung ­
  vorliegt.
In  den  bisherigen  Beispielen  haben  wir  die  Reichtumsverhältnisse  miteinander ­
  verglichen,  unter  denen  die  gleiche  Gruppe  A  und  B  in  verschiedenen
Zeitpunkten  lebt.  Wir  können  aber  auch  den  Reichtum  von  Gruppen  miteinander
vergleichen,  die  aus  verschiedenen  Personen  bestehen.  Angenommen,  wir  wüßten
über  die  Lüste  von  fünf  Personen  A,  B,  C,  D,  E,  daß:
(A)  =  (B)  =  (C)  =  (D)  =  (E),
            
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