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Im folgenden soll der Versuch gemacht werden, die Kriegswirtschaftsrechnung
als Naturalrechnung zu skizzieren und die grundsätzlichen
Grenzen derselben festzustellen. Um diese Betrachtungen der Theorie der
Wirtschaftswissenschaften eingliedern zu können, mußte eine kurze Darlegung
einiger grundsätzlicher Erwägungen über die Reichtumsberechnung vorausgeschickt
werden.
2. Lust und Unlust,
Wir gehen davon aus, daß jeder Mensch in der Lage ist, von irgendwelchen
Lebensverhältnissen auszusagen, ob sie ihm angenehmer oder unangenehmer
als andere sind oder von ihm für gleich angenehm angesehen
werden. Wir wollen die Lust oder Unlust, welche ein Individuum N empfindet,
mit (N) bezeichnen. Angenommen, wir haben den Reichtum einer
Gruppe von Personen zu untersuchen, welche nur aus den zwei Personen A
und B besteht. Wir kennen nun die Lust, welche beide Personen im Zeitpunkt
1 empfinden, und dann die Lust, die beide im Zeitpunkt 2 empfinden.
Angenommen, A empfände im ersten Zeitpunkt mehr Lust als im zweiten und
B ebenfalls im ersten Zeitpunkt mehr Lust als im zweiten. Der Gesamtreichtum
der aus A und B gebildeten Gruppe ist offenbar im zweiten Zeitpunkt
kleiner als im ersten:
(A)i > (A)2 und (B), > (BL
daher: (A), -j- (B), ^ (A>j -j- (B);
Wenn aber »B), %> (B i, so ist zunächst ein Schluß unmöglich.
(A), > (AL und (BL < (B),
dann ist: (Ah iB), ? (A', (BL
Unter diesen Voraussetzungen kann nur dann unter Umständen eine
Reichtumsberechnung erfolgen, wenn angenommen wird, daß die Sensationen
verschiedener Individuen miteinander vergleichbar sind. Wenn diese Voraussetzung
auch bei manchen Bedenken erregen dürfte, so muß doch hervorgehoben
werden, daß die Praxis dies oft annimmt, so zum Beispiel, wenn
eine Zuwendung dem gemacht wird, der davon die größere Freude hat. Aber
selbst diese Annahme hilft nicht immer, z. B. schon dann nicht, wenn die Bedingungen
gelten: ¡
(A), > (BL > (A.) > (B),
dann: (A), -j- (B), ? (A); -j- (B)a
Wenn wir nun ein Individuum vor uns hätten, wäre in diesem Falle die
Möglichkeit der Vergleichung, wenn auch nicht der Berechnung,
dadurch gegeben, daß unmittelbar die Gesamtsensationen betrachtet würden.
Das Individuum faßt die Sensationen (A)i und (B)i, die es gesondert erlebt,
gleichzeitig ins Auge und vergleicht die Gesamtsensation mit jener, welche es
sich vorstellt, wenn es wieder (Ajg und (Bjg sich vorstellt, die es unter anderen
Umständen erleben würde. Wenn nun von einem Staatsmann verlangt wird,
daß er sich immer von der Rücksicht auf das Gesamtglück leiten lassen müsse,
wird eigentlich von ihm erwartet, daß er in solchen Fällen, wie der eben angedeutete,
sich derart lebhaft in das Glück verschiedener Personen gleichzeitig
hineinversetzt, daß er die so auftretende En^findung mit jener vergleicht, Welche
er erlebt, wenn er sich in einen anderen Glückszustand der Gruppe hineinversetzt.
Wenn wir auch jene Fälle weiter untersuchen können, in denen B e -
rechnung möglich ist, so steht uns doch kein Hilfsmittel zur Verfügung,
jenen Fällen wissenschaftlich näher zu treten, in denen eine derartige Gesamtempfindung
vorliegt.
In den bisherigen Beispielen haben wir die Reichtumsverhältnisse miteinander
verglichen, unter denen die gleiche Gruppe A und B in verschiedenen
Zeitpunkten lebt. Wir können aber auch den Reichtum von Gruppen miteinander
vergleichen, die aus verschiedenen Personen bestehen. Angenommen, wir wüßten
über die Lüste von fünf Personen A, B, C, D, E, daß:
(A) = (B) = (C) = (D) = (E),