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selbständigen Unternehmer entlohnt, welche nunmehr als Beauftragte der Gesamtheit
vergehen, ist eine Frage für sich. Wichtig ist, daß eine übersichtliche
Gesamtorganisation geschaffen wird, aus deren dichtmaschigem Netz nur wenig
Produkte entschlüpfen können. Das Schicksal der bäuerlichen Betriebe steht
dabei ebenfalls an zweiter Stelle. Sozialisiert muß von oben werden.
Was mit dem Einzelnen zu geschehen hat, ergibt sich aus der Anlage des
Ganzen, ein Gedanke, der nicht oft genug hervorgehoben werden kann, soll
nicht die ganze Sozialisierungsbewegung zu einer Kleinarbeit werden, die unter
Umständen eine Reihe scheinbarer Lokalerfolge erzielt, im ganzen aber die
Wirtschaft lähmt und hemmt. Was an organisierenden Kräften in den Dienst
der Sozialisierungsidee gestellt werden kami, sollte herangezogen werden. Die
Verstaatlichung durch Bureaukratisierung setzt weit mehr Vorarbeiten voraus; sie
kann nur dort rasch erfolgen, wo es sich um einfache und klare Verhältnisse
handelt und der überlieferte Beamtenapparat der Aufgabe gewachsen ist, was
unter .Umständen von Bergbau-, Wasserkraft- und ähnlichen Betrieben gilt.
Auf anderen Gebieten könnte sich der Staat zunächst mit der Leitung der Verbände
usw. begnügen, solange seinen Plänen kein Widerstand geleistet wird.
Auch dies ist Sozialisierung, sie schlägt nur einen anderen Weg ein als die
sofortige Verstaatlichung.
Ähnliche Interessengegensätze wie zwischen Industrie und Landwirtschaft
bestehen zwischen Produzenten und Importeuren. Wenn der Import
einer Ware rein geldwirtschaftlich gerechnet 8 Millionen Mark Gewinn bringt,
wenn durch die hierbei eintretende Preissenkung die Produktion einen Mindergewinn
von 4 Millionen Mark aufweist, so werden die Produzenten alles tun,
um diesen Import zu verhindern. Wären dagegen Produzenten und Importeure
in einem Verband vereinigt, so würden sie sogar im Rahmen der überlieferten
Ordnung so lange importieren, als der Importgewinn den Produktionsverlust
wettmacht.
In jeder großen Importorganisation liegt heute ein naturalwirtschaftlicher Zug,
da der zwischenstaatliche Kompensationsverkehr eine täglich
wachsende Rolle spielt. Wenn auch die Geldverrechnung beim Kompensationsverkehr
fortbesteht, so ist doch das Geld, welches die Vertragscliließenden erhalten,
für sie nicht Anweisung auf beliebige Warenarten, sondern nur auf jene,
deren Ausfuhr der andere Vertragschließende gestattet. Die Kaufbreite
des Geldes ist nicht mehr unbeschränkt. Daß bei den Kompensationsverträgen
Menge und Art der Waren, nicht Geldsummen im Vordergrund stehen, zeigen
uns alle Abmachungen und Verhandlungen der letzten Zeit.
Der Kompensationsverkehr erzwingt heute eine weitgehende Organisation
der Aus- und Einfuhr. Er legt aber damit auch eine Organisation der inländischen
Vorratshaltung nahe. In Lagerhäusern nTüssen die exportreifen
Waren ebenso wie die eben importierten eingelagert werden. Die Übersichtlichkeit
des gesamten Warenverkehrs wächst dadurch bedeutend, was durchaus
im Interesse einer planmäßigen Verwaltungswirtschaft und damit auch der
Sozialisierung gelegen wäre. Eine Großvorratswirtschaft wurde
voraussichtlich auch für die zwischenstaatliche Zahlungspolitik und für die
Notenbankpolitik von Bedeutung werden, wenn auch Verknüpfungen dieser
Art nur mit besonderer Vorsicht gemacht werden dürfen, jedenfalls nur im
Rahmen umfassender Maßnahmen, nicht etwa für sich allein.
Wo wir hinblicken, sehen wir heute ein Vordringen naturalwirtschaftlicher
Tendenzen. Der Tauschhandel in kleinem Stil ist ja jedermann
zum Überdruß bekannt. Aber auch in größerem Umfang ist der Austausch
von Naturalien vorgekommen. Einzelne Regierungspräsidenten haben während
des Krieges die Abgabe von Zucker usw. an die bäuerliche Bevölkerung mit
Erfolg von der Lebensmittelablieferung abhängig gemacht. Wie weit die Zerrüttung
unseres Geldwesens, wie weit die Rationierungen die Naturalwirochatt
förderten, soll hier nicht weiter erörtert werden. Wohl aber sei wenigstens
ganz flüchtig darauf hingewiesen, daß mit der Einführung von Na t u r a 1 -
steuern und ähnlicher Einrichtungen ernstlich gerechnet werden ^uß.
Das Geld- und Kreditwesen ist derart gefährdet, daß rnöghcherweise der Staat
nur dann über die erforderlichen sachlichen Mittel verfügen kann, wenn er sie