Full text: Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

zietätsbegriff nicht passt, weder das innere Kriterium, die 
Absicht der Parteien, sich als Genossen gleichen Rechtes 
anzuerkennen und als soche zu-handeln, noch selbst ein 
äusseres, weil häufig die Wesenheit anderer Geschäfte so 
deutlich zutage tritt, dass augenscheinlich nur Verlegenheit 
um eine ausreichende Konstruktion der stipulierten Gewinn 
verteilung zu der Heranziehung der Gesellschaftsgrundsätze 
führte.» 
«Wenn wir daher von partiarischen Geschäften reden, 
so meinen wir damit nicht die Gesellschaft, so wenig wie 
irgend einen andern Kontraktus sui generis. Die neue 
Rechtsfigur beginnt erst, wo zu andersartigen in ihren 
Voraussetzungen und Wirkungen selbständig bestimmten 
Rechtsverhältnissen das partiarische Moment hinzutritt und 
dadurch der Inhalt, resp. die Wirkungen jenes Verhältnisses 
eigentümlich gestaltet und umbildet.» 1 ) 
«Der Inhalt der partiarischen Rechtsgeschäfte 2 3 ) be 
steht nun in der rechtlichen Beteiligung eines andern am 
Wirtschaftsprodukte, und zwar desjenigen, durch dessen 
Beihülfe die Herstellung des betreffenden Produktes ge 
lang» 8 ). Es ist gleichgültig, wer die Hülfe leistet, es kann 
ein Kapitalist sein oder auch ein Angestellter, ein Arbeiter. 
Es ist klar, dass die Gesellschaft nicht die rechtliche Form 
für diese Beteiligung 4 * * * ) sein kann. Ein animus confraterni- 
tatis, welcher das Wesen der Societas ausmacht, ist eben 
>) 1. c., 23-25. 
2 ) Als partiarisches Rechtsverhältnis war ini römischen Recht 
schon bekannt die Teilpacht, deren rechtlicher Charakter umstritten 
war. Es wurde schon früh der Versuch gemacht, daraus eine So 
zietät zu konstruieren, z. B. Cujacius. Diese Ansicht kann aber nicht 
mit Erfolg vertreten werden. 
3 ) 1. c, 27. 
*) Crome nennt als partiarische Rechtsverhältnisse: Die par 
tiarischen Lokationen, Teilpacht und partiarische Mietverträge; 
partiarische Lohnverträge, Quotaldienst und Quotalwerkvertrag; 
partiarische Darlehen und ähnliche Kreditverträge: vermittelnde
	        
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