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Nach einer den Zollämtern erteilten Instruktion ist:
1) unter Chevreau im Sinne des Art. 55, P. 2, gegerbtes
Leder von jungen Böcken und Hammeln zu verstehen;
2) das im Handel unter dem Namen „G emsleder“
vorkommende Fabrikat, das aus den Häuten wilder Bergziegen
hergestellt ist, nach P. 1 des Art. 55 zu verzollen, als
nicht besonders genanntes kleines Leder, wenn es nach der
Art seiner Bearbeitung nicht etwa unter eine der im P. 2
genannten Sorten fällt. Ebenso ist nur aus „Chevreau“ angefertigtes
Damenschuhwerk nach Art. 57, P. 2, aus Gemsleder
angefertigtes dagegen, als nicht besonders genanntes,
nach P. 1 des Art. 55 zu verzollen (C. 92, Nr. 23 816).
2. Saffian-, Glace-, Chevreau-, Chagrinleder;
Häute jeder Art mit eingepressten Mustern;
kleine lackierte Häute, für das Pud 22,50 R
Vertragsgemäss: Häute, gegerbt:
2. Saffian-, Glace-, Chevreau-, Chagrinleder;
Häute jeder Art mit eingepressten Mustern; kleine
lackierte Häute, für das Pud IS,— R
Nach einer den Zollämtern erteilten Instruktion ist:
1) unter Chevreau im Sinne des Art. 55, P. 2, gegerbtes
Leder von jungen Böcken und Hammeln zu verstehen;
2) das im Handel unter dem Namen „Gemsleder“
vorkommende Fabrikat, das aus den Häuten wilder Bergziegen
hergestellt ist, nach P. 1 des Art. 55 zu verzollen, als
nicht besonders genanntes kleines Leder, wenn es nach der
Art seiner Bearbeitung nicht etwa unter eine der im P. 2
genannten Sorten fällt. Ebenso ist nur aus „Chevreau“ angefertigtes
Damenschuhwerk nach Art. 57, P. 2, aus Gemsleder
angefertigtes dagegen, als nicht besonders genanntes,
nach P. 1 des Art. 55 zu verzollen (C. 92, Nr. 23 816).
In Ergänzung des C. 92, Nr. 23 816, gibt das Zolldepartement
bekannt, dass laut vorsehriftsmässig bestätigter Entscheidung
der Tarifkommission vom 11. September 1907,
Nr. 529, bei der Unterscheidung des Chevreauleders von
ähnlich hergestelltem Schafleder folgende Besonderheiten
der beiden Ledersorten zu beachten sind: Die Vorderseite
des Chevreauleders zeigt jederzeit zweierlei Arten Poren:
grössere, von den gelben Haaren, und kleinere, von den
Flaumhaaren herrührend. Besonders bezeichnend ist der Umstand,
dass diese Poren auf der Oberfläche des Chevreauleders
in mehr oder weniger regelmässigen Reihen angeordnet
sind, so dass die grossen Poren in wellenförmigen Linien mit
den ebenfalls wellenförmigen Linien der kleinen Poren
nahezu parallel laufen. Auf Schaffellen finden sich zuweilen
nur Poren von ungefähr gleicher Grösse, und dann genügt dieses
Kennzeichen allein, um eine Verwechselung mit Chevreauleder
auszuschliessen; in anderen Fällen sind die Poren zwar
von verschiedener Grösse, jedoch nicht in der regelmässigen
Anordnung vorhanden, die für Chevreauleder charakteristisch
ist, sondern in Form von Gruppen von Poren verschiedener
Grösse, die ohne alle Regelmässigkeit über die Oberfläche
verstreut sind. Die angeführte Besonderheit des Chevreau-