Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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J.  M.  Voith  in  Heidenheim  a.  Brenz.
1.  BEAMTEN-PENSIONSKASSE,  errichtet  am  i.  Juli  1905  mit  einem  seitens  der  Firma
zum  Einkauf  der  älteren  Beamten  gestifteten  Fonds  von  165  000  M.  und  regelmäßigen
Beiträgen  derselben  von  6  %  der  den  Mitgliedern  auszuzahlenden  Gehälter.
Für  die  Aufnahme  ist  normaler  Gesundheitszustand,  ein  Alter  von  21  Jahren  und  ein
Mindestgehalt  von  100  M.  monatlich  erforderlich,  der  Betrag  von  5000  M.  ist  als  Höchstgehalt ­
  festgesetzt,  für  den  Beiträge  bezahlt  und  Pensionen  gewährt  werden.
Seit  Einführung  des  Versicherungsgesetzes  für  Angestellte  —  1.  Januar  1913  —  wird
die  Kasse  als  Zulage-  bzw.  Ergänzungskasse  weitergeführt.
Beiträge  der  Mitglieder:  6  %  des  Gehaltes.  Die  den  Mitgliedern  im  Falle  der  Dienstuntauglichkeit ­
  zustehende  Pension  beträgt  nach  dem  10.  Dienstjahre  25%  und  steigt  nach
32  Dienstjahren  bis  zu  60  %  ihres  Durchschnittsgehaltes.  Die  Witwe  hat  Anspruch  auf  die
Hälfte  der  dem  Mitgliede  zustehenden  Pension,  jedes  Kind  bis  zum  vollendeten  18.  Lebensjahre ­
  Anspruch  auf  ein  Viertel  der  der  Witwe  zustehenden  Unterstützung.
Die  Beiträge  der  Firma  belaufen  sich  zurzeit  auf  rund  46  000  M.  jährlich,  Gesamtvermögen ­
  der  Kasse  am  1.  Januar  1913  ca.  715  000  M.
Ein  Gratialisierungsfonds,  der  bis  jetzt  mit  25  000  M.  dotiert  ist,  soll  zur  Unterstützung ­
  besonders  bedürftiger  Familien  dienen,  die  bei  vorzeitiger  Invalidität  oder  Ableben ­
  des  Ernährers  vor  Ablauf  der  Karenzzeit  noch  keinen  Anspruch  auf  Unterstützung
haben.
2.  ARBEITER-,  WITWEN-  UND  WAISENKASSE  DES  VEREINS  VOITHSCHER
ARBEITER,  errichtet  am  1.  Januar  1911  von  den  keiner  Gewerkschaft  angehörigen  Arbeitern ­
  der  Firma  J.  M.  Voith  mit  einem  seitens  der  Firma  zum  Einkauf  der  älteren  Arbeiter ­
  gestifteten  Fonds  von  135  000  M.  und  regelmäßigen  Beiträgen  derselben  in  Höhe
der  von  den  Mitgliedern  geleisteten  Beiträge.
Aufnahmebedingung:  Nachweis  von  normalem  Gesundheitszustand  und  daß  das
40.  Lebensjahr  nicht  überschritten  ist.
Beiträge  der  Mitglieder:

Lohnklasse

durchschnittlicher  Tagesverdienst

für  die  14  tägige  Lohnperiode

I

unter  3  M.

1,00  M.

II

3  M.  bis  unter  5  M.

1,20  „

III

5  ,,  bis  unter  7  ,,

U4o  „

IV

über  7  M.

1,60  „

Pensionen:

Lohnklasse

für  10  Beitragsjahre

für  40  und  mehr  Beitragsjahre

I

200  M.

360  M.

II

230  „

390  „

III

260  ,,

420  „

IV

290  „

450  „

Die  Unterhaltsbeiträge  betragen
a)  für  Witwen:  die  Hälfte  der  Pension  des  Mitgliedes,
b)  für  unversorgte  Kinder  unter  15  Jahren:  ein  Zehntel  der  Pension  des  Mitgliedes.
Die  Beiträge  der  Firma  belaufen  sich  zurzeit  auf  rund  6500  M.  jährlich,  Gesamtvermögen ­
  der  Kasse  am  1.  Januar  1913  ca.  157  000  M.
3.  KRANKENKASSE.  Die  Betriebskrankenkasse  der  Firma  geht  in  ihren  Leistungen
über  die  durch  das  Gesetz  vorgeschriebenen  bedeutend  hinaus,  indem  sie
1.  ein  Krankengeld  von  75%  (statt  50%)  gewährt,

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