Kapitel III. Die Solidaristeu.
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Gehen wir einen Schritt weiter. Wenn in alien diesen Fällen
zwischen Mensch und Mensch eine Schuld besteht, muß sie wie alle
andere Schulden bezahlt werden.
Wer soll sie zahlen? — Alle die, die aus der Tatsache der
natürlichen Solidarität Nutzen gezogen haben, alle Wohlhabenden,
deren Vermögen nur dank tausender vergangener und gegenwärtiger
namenloser Mitarbeiter entstehen konnte. Sie alle haben mehr als
ihren Teil erhalten; ihr Konto zeigt ein Debet-Saldo. Daher müssen
sie bezahlen; und wenn sie es freiwillig tun, mögen sie sich nicht
etwa einbilden, daß sie, wie man es ihnen bisher vorredete, freigebig
seien! Mögen sie sich nicht mit jenem Reichen des Evangeliums
vergleichen, der zahlte, weil er gut war, quia bonus: nein, sie
zahlen nur, was sie schuldig sind 1 ). Und ebensowenig wie ein
anderer Schuldner können sie sich nicht als frei und im Besitz der
freien Verfügung über ihre Güter betrachten, solange als sie nicht ihre
ganze Schuld abgetragen haben. Dann — aber auch erst dann —
kann der Besitzer sagen, mein Besitz ist frei von jeder Schuldenlast;
er gehört mir. Daher wird der persönliche Besitz in dieser Doktrin
geachtet und bleibt frei, aber nur, nachdem er sich seiner sozialen
Schulden entledigt hat. Bis zu ihrer Höhe liegt auf dem Privatbesitz
eine Hypothek * 2 ).
Wem soll gezahlt werden? — Allen denen, die, anstatt von der
natürlichen Solidarität Gewinn gezogen zu haben, darunter leiden
mußten, allen denen daher, die man ganz richtig die „Enterbten“ nennt 3 ).
Sie sind die Gläubiger, weil sie ihren Anteil an der durch die soziale
Kooperation geschaffenen Gütermenge nicht erhalten haben. Wohl
kann man sie nicht alle mit Namen anführen, aber sie werden vom
Staat -oder der großen Menge der Einrichtungen repräsentiert, die
früher Wohltätigkeitsanstalten hießen und heute Gegenseitigkeits
oder Solidaritätsanstalten genannt werden.
J ) „Es gibt Schulden, von denen man nichts wußte, und die man doch bezahlen
muß“ (op. cit. S. 60). „Es gibt ein Recht dort, wo wir nur die Moral sahen, und
eine Schuld dort, wo wir nur an ein Opfer glaubten“.
Es ist bemerkenswert, daß schon das Neue Testament sagt; „Denn welchem viel
gegeben ist, bei dem wird man viel suchen“ (Lukas, XII, 48) — und auch: 1. Korinther
Kap. IV, 7; „Was hast Du aber, das Du nicht empfangen hast?“
2 ) „Solange der Mensch ein Schuldner ist, ist er nicht frei. Er wird erst frei,
wenn er bezahlt hat.“ „Die Lehre der Solidarität ist der Rückkauf des Eigentums
"nd der individuellen Freiheit“ (op. cit. S. 45).
3 ) Doch LkoN Bourgeois bezeichnet auch unsere Nachfolger als Gläubiger —
ebenso wie es unsere Vorfahren uns gegenüber waren. Das ist nicht mehr dasselbe,
«nd hier erscheint die Lehre etwas schwankend. Ist es doch in Wirklichkeit eine
erstaunliche Neuerung, daß Gläubiger, die seit Jahrhunderten gestorben sind, die
Korderung, die sie uns gegenüber haben, an noch ungeborene Geschlechter übertragen!
Welcher Sprung über unsere Köpfe hinweg!