Kapitel III. Die Solidaristen.
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Gut! Wie weit sind wir aber damit von dem Quasi-Kontrakt
entfernt! Denn ein Kontrakt, oder ein Qnasi-Kontrakt, der sich auf
die Gleichwertigkeit der Werte, auf das do ut des gründet, ist
etwas anderes, als eine Gesellschaft auf Gegenseitigkeit, deren
Charakteristikum gerade darin liegt, den Gedanken einer genauen
Gleichwertigkeit der Leistungen auszuschließen. Die erste dieser
Auffassungen führt den Solidarismus zum Individualismus zurück; die
zweite stellt ihn auf den Sozialismus ein.
Es beruht dies darauf, daß die Idee des Quasi-Kontraktes — ob
gleich sie stark zum Erfolg der Theorie von Leon Bourgeois bei
getragen hat — dieser Theorie nichts hinzufügt, die sehr wohl ohne
sie auskommen könnte'). Sie ist ein geistreicher Kunstgriff, fast ein
Wortspiel, dazu bestimmt, den gesetzlichen Beitrag zu rechtfertigen,
indem sie ihm eine angenommene rückwirkende Zustimmung zugrunde
legt, und — eine Verbeugung vor der Freiheit. Dem Steuerzahler,
der gegen die Steuern für die Arbeiterpensionen protestiert, sagt man:
Diese Steuer schuldest Du im wirklichen Sinne des Wortes „schulden“,
nämlich auf Grund einer Verpflichtung, der du zugestimmt, oder
doch quasi zugestimmt hast.
Welchen Nutzen soll aber diese ironische Ausflucht haben? Wenn
man der Ansicht ist, daß bei dem unleugbaren Tiefstand der moralischen
Erziehung das Gesetz bei denen, die kein Gewissen haben, an Stelle
des Gewissens treten und gewisse soziale Pflichten heiligen muß,
nämlich die, die zum Leben und Bestehen der Gesellschaft notwendig
sind, wenn man an all das denkt, dann soll man es nur auch sagen,
so wie es die Staatssozialisten tun. Wenn man aber im Gegenteil
glaubt, daß der moralische Fortschritt eher in einer Umformung der
■werden und daß der Zugang zu den verschiedenen sozialen Vorteilen allen offen
steht“ ’(L£on Bourgeois, Essai d’une Philosophie de la solidarite, S. 81).
Das Ende dieser Stelle steht nicht ganz und gar mit den gesperrt gedruckten
Worten in Einklang, denn es zeigt, daß es sich nur um die Mutualisation der
Kisiken, aber nicht um die der Vorteile handelt. Für diese letzteren wird
man sich mit dem Versuch begnügen, die Gleichheit, soweit die Zugangsmöglichkeiten
in Betracht kommen, zu verwirklichen. Tatsächlich sieht man nicht recht ein, auf
Grund welchen Prinzipes die Solidarität in dem einem Falle so vollständig, und in dem
anderen so beschränkt ist. Wenn ich im Namen der Solidarität gehalten bin, meinen
Anteil an dem Zugrundegehen dieses Trinkers zu tragen, weshalb kann ich dann
nicht auf Grund desselben Gesetzes meinen Anteil an dem Vermögen jenes
glücklichen Spekulanten beanspruchen? — Beruht dies einfach darauf, daß die
logische Anwendung dieser Hegel zum Kommunismus führen würde?
>) Man muß übrigens sagen, daß das Wort Quasi-Kontrakt viel weniger oft
von LkoN Bourgeois als von seinen Schülern gebraucht wird. Wie dies stets ge
schieht, haben die letzteren die These auf die Spitze getrieben. In seinen Vorträgen
im Band: Essai d’une Philosophie de solidarite spricht er kaum von dieser
Theorie und scheint die der Mutualisation an ihre Stelle zu setzen.