Full text : Organisation

IV.  Staatliche  und  private  Organisation.

tums  ober  Besitzes  (Vermögens)  ins  Auge  faßt  und
diese  Seite  erscheint  mir  in  den  mir  bekannten  Theorien ­
  nicht  genügend  berücksichtigt  zu  werden.  Es  ist
hierbei  ein  starker  Unterschied  zu  beachten,  inwieweit
denn  eine  Vermehrung  dem  Einzelnen  als  solchem  zugeschrieben ­
  werden  darf,  und  inwieweit  der  Staat  dabei
  direkt  beteiligt,  also  auch  berechtigt  ist.  Gewiß  wird
Besitz  zunächst  durch  Arbeit  vermehrt  und  diese  kann
sich  unmittelbar  an  den  Erwerb  durch  Okkupation  anschließen; ­
  z.  B.  Robinson  auf  seiner  Insel  okkupierte
zunächst,  dann  aber  schuf  er  Werte  und  nach  mehreren
Jahren  war  sein  Eigentum  ohne  fremdes  Zutun  vermehrt. ­
  Allein  eine  Insel  ist  schon  ein  Ausnahmefall
und  bereits  der  Kanrpf  mit  den  Wilden  der  Nachbarinsel ­
  zeigt,  daß  schon  diese  einfachste  Art  der  Vermehrung ­
  auch  der  Verteidigung  bedarf.  Diesen  Schutz
gegen  Raub  und  Störung  jeder  Art  übernimmt  in  jedenr
Kulturvolk  der  Staat  und  sichert  das  Privateigentum
nicht  nur  durch  sein  Recht,  sondern  auch  durch  seine
äußere  Macht  und  Stärke,  was  jeder  Krieg  augenfällig ­
  beweist  (negativ  z.  B.  Serbien,  Nordfrankreich).
Also  ist  der  Staat  strenggenommen  schon  hier  beteiligt;
immerhin  ist  bei  der  Vermehrung  durch  Arbeit  der
Anteil  des  Einzelnen  ungleich  größer.  Kriege  sind  Ausnahmen, ­
  Räuber  schließlich  auch  und  man  kann  wenigstens ­
  die  Fiktion  aufrecht  erhalten,  der  Einzelne  vermöge
  etwa  mit  seiner  Familie,  seinen  Söhnen,  sein
Eigentum  selbst  zu  verteidigen.
Dagegen  ist  nun  bei  einer  anderen  Art  der  Vermehrung, ­
  der  kapitalistischen,  der  Staat  direkt  und
viel  stärker  beteiligt.  Man  hat  das  Kapital  d.  h.  die
Vermehrung  des  Vermögens  durch  fremde,  nicht  die
            
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