Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

alle  Sparkassen,  Kommunalbanken,  Girozentralen  und  die  westlichen  Landesbanken ­
  angehören)  in  Köln  veranstaltete,  standen  im  Mittelpunkt  die
Referate  über  deutsche  Kapitalbildung.
Durch  Erlaß  des  preußischen  Innenministers  vom  16.  Oktober  1925
wurde  für  die  Preußischen  Sparkassen  das  Anlegungsgesetz  wieder  in
Kraft  gesetzt  mit  der  Maßgabe,  daß  vom  Einlagebestand  am  31.  Dezember
1924  auszugehen  und  dann  vom  jeweiligen  Zuwachs  20—30  %  (der  Prozentsatz ­
  richtet  sich  nach  der  Höhe  des  Einlagebestandes)  in  mündelsicheren
Jnhaberpapieren  anzulegen  ist  Z.
Für  Innehältung  einer  ausreichenden  Liquidität
niüssen  die  Sparkassen  dauernd  Sorge  tragen.  Früher  war  das  Durchschnittsverhältnis ­
  der  Kapitalanlage  bei  den  Sparkassen  folgendes:  60  %
Hypotheken,  25  %  Wertpapiere,  6  %  Schuldscheine,  Wechsel,  Bürgschaft,
10  %  bare  Kasse  und  Guthaben  bei  Banken.  Es  wäre  wünschenswert,  daß
ein  ähnliches  Verhältnis  wiederkehrt.  Vorläufig  ist  vom  Deutschen  Sparkassenverband ­
  den  Sparkassen  empfohlen  worden,  mindestens  15—20  %
ihrer  Aktiva  bei  den  zuständigen  Girozentralen  oder  Landesbanken  als
flüssige  Anlage  zu  unterhalten.  Zur  Beurteilung  der  Liquidität  dienen  die
Zweimonatsbilanzen,  die  erstmalig  nach  dem  Stande  vom
30.  Juni  1925  aufzustellen  waren;  von  ihnen  ist  eine  Abschrift  dem  zuständigen ­
  Verband  zur  Nachprüfung  einzureichen.
Eine  weitere  Gliederung  erfolgt  nach  Art  der  wirtschaftlichen  Gruppen,
denen  die  Banken  in  erster  Linie  Kredit  gewähren:
1.  Handels  -  und  Gewerbebanken,  d.  h.  Banken,  die  hauptsächlich ­
  dazu  bestimmt  sind,  den  Handel-  und  Gewerbetreibenden  kurzfristigen ­
  Kredit  zu  gewähren.  Hierzu  gehören  die  Kreditbanken,  die
Notenbanken,  weiter  aber  auch  die  Schulze-Delitzsch  en  G  e  -
n  o  s  s  e  n  s  ch  a  f  t  s  k  a  s  s  e  it  jV  o  r  s  ch  u  ß  v  e  r  e  i  n  es  Z.
Die  Schulze-Delitzschschen  Vorschußvereinc  —  benannt  nach  ihrem  Begründer
Schulze  aus  Delitzsch  (1808—1883)  —  sind  in  erster  Linie  für  Kaufleute,
Handwerker,  Gewerbetreibende  usw.  bestimmt,  über  ganz  Deutschland  verbreitet,
entwickeln  sie  eine  wirksame  Kredithilfe  für  den  Mittelstand.  Die  Kreditgewäh-
            
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