alle Sparkassen, Kommunalbanken, Girozentralen und die westlichen Landesbanken
angehören) in Köln veranstaltete, standen im Mittelpunkt die
Referate über deutsche Kapitalbildung.
Durch Erlaß des preußischen Innenministers vom 16. Oktober 1925
wurde für die Preußischen Sparkassen das Anlegungsgesetz wieder in
Kraft gesetzt mit der Maßgabe, daß vom Einlagebestand am 31. Dezember
1924 auszugehen und dann vom jeweiligen Zuwachs 20—30 % (der Prozentsatz
richtet sich nach der Höhe des Einlagebestandes) in mündelsicheren
Jnhaberpapieren anzulegen ist Z.
Für Innehältung einer ausreichenden Liquidität
niüssen die Sparkassen dauernd Sorge tragen. Früher war das Durchschnittsverhältnis
der Kapitalanlage bei den Sparkassen folgendes: 60 %
Hypotheken, 25 % Wertpapiere, 6 % Schuldscheine, Wechsel, Bürgschaft,
10 % bare Kasse und Guthaben bei Banken. Es wäre wünschenswert, daß
ein ähnliches Verhältnis wiederkehrt. Vorläufig ist vom Deutschen Sparkassenverband
den Sparkassen empfohlen worden, mindestens 15—20 %
ihrer Aktiva bei den zuständigen Girozentralen oder Landesbanken als
flüssige Anlage zu unterhalten. Zur Beurteilung der Liquidität dienen die
Zweimonatsbilanzen, die erstmalig nach dem Stande vom
30. Juni 1925 aufzustellen waren; von ihnen ist eine Abschrift dem zuständigen
Verband zur Nachprüfung einzureichen.
Eine weitere Gliederung erfolgt nach Art der wirtschaftlichen Gruppen,
denen die Banken in erster Linie Kredit gewähren:
1. Handels - und Gewerbebanken, d. h. Banken, die hauptsächlich
dazu bestimmt sind, den Handel- und Gewerbetreibenden kurzfristigen
Kredit zu gewähren. Hierzu gehören die Kreditbanken, die
Notenbanken, weiter aber auch die Schulze-Delitzsch en G e -
n o s s e n s ch a f t s k a s s e it jV o r s ch u ß v e r e i n es Z.
Die Schulze-Delitzschschen Vorschußvereinc — benannt nach ihrem Begründer
Schulze aus Delitzsch (1808—1883) — sind in erster Linie für Kaufleute,
Handwerker, Gewerbetreibende usw. bestimmt, über ganz Deutschland verbreitet,
entwickeln sie eine wirksame Kredithilfe für den Mittelstand. Die Kreditgewäh-