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Dritten mitzuteilen, daß die Papiere fremde seien. Ebenso hat er in
dem Falle, daß er einen ihm erteilten Auftrag zur Anschaffung solcher Wertpapiere
an einen Dritten weitergibt, diesem hierbei mitzuteilen, daß die Anschaffung
für fremde Rechnung geschehe.
Der Dritte, der eine solche Mitteilung empfangen hat, kann an den übergebenen
oder an den neu beschafften Papieren ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht
nur wegen solcher Forderungen an seinen Auftraggeber geltend
machen, welche mit Bezug auf diese Papiere entstanden sind.
8 g. Wenn ein Kaufmann über Wertpapiere der im 8 1 bezeichneten Art,
welche ihm zur Verwahrung oder als Pfand übergeben sind, oder welche er als
Kommissionär für den Kommittenten in Besitz genommen hat, außer dem Falle
des 8 246 des Strafgesetzbuchs zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen eines
Dritten rechtswidrig verfügt, tvird er mit Gefängnis bis zu einem Jahr und
Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Der
gleichen Strafe unterliegt, wer der Vorschrift des 8 8 zum eigenen Nutzen oder
zum Nutzen eines Dritten vorsätzlich zuwiderhandelt.
8 10. Ein Kaufmann, der seine Zahlungen eingestellt hat oder über dessen
Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, wird mit Gefängnis bis
zu zwei Jahren bestraft, wenn er den Vorschriften des 8 1 Ziffer 1 oder 2 vorsätzlich
zuwidergehandelt hat und dadurch der Berechtigte bezüglich des Anspruches
auf Aussonderung der von jenem zu verwahrenden Wertpapiere benachteiligt
wird, desgleichen wenn er als Kommissionär den Vorschriften der
88 8 oder 5 vorsätzlich zuwidergehandelt hat und dadurch der Berechtigte bezüglich
des Anspruchs auf Aussonderung der von jenem eingekauften, eingetauschten
oder bezogenen Wertpapiere benachteiligt wird.
8 11. Ein Kaufmann, der seine Zahlungen eingestellt hat, oder über dessen
Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, juiib mit Zuchthaus bestraft,
wenn er im Bewußtsein seiner Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
fremde Wertpapiere, welche er im Betriebe seines Handelsgewerbes als Verwahrer,
Pfandgläubiger oder Kommissionär in Gewahrsam genomnien, sich
rechtslvidrig zugeeignet hat. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt
Gefängnisstrafe nicht unter drei Monaten ein.
8 12. Die Strafvorschrift des 8 0 findet gegen die Mitglieder des Vorstandes
einer Aktiengesellschaft oder eingetragenen Genossenschaft, die Geschäftsführer
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sotvie gegen die Liguidatoren
einer Handelsgesellschaft oder eingetragenen Genossenschaft Anwendung, wenn
sie in Ansehung von Wertpapieren, die sich im Besitze der Gesellschaft oder Genossenschaft
befinden, oder von dieser einem Dritten ausgeantwortet sind, die
mit Strafe bedrohte Handlung begangen haben.
8 13. Dieses Gesetz findet auf diejenigen Kaufleute keineAnwendung,
für die gemäß 8 1 des HGB. die Vorschriften über die Handelsbücher keine
Geltung haben.