Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Zur Erschwerung der Goldaussuhr war von der Bank von Frankreich 
öfters die Goldprämienpolitik angewendet worden. Da in Frank 
reich Doppelwährung bestand, d. h. Zahlungen nach Wahl des Zahlungs- 
pflichtigen in Gold oder in silbernen Fünffrankenstücken geleistet werden 
konnten, löste die Bank von Frankreich ihre Noten in der Regel in Silber 
ein und gab Gold in größeren Mengen nur dann heraus, wenn der Nach 
weis erbracht war. daß es zur Bezahlung der Einfuhren von Getreide oder 
Baumwolle gebraucht wurde. Sonst überließ sie Gold nur gegen Zahlung 
eines Aufgeldes (prime d’or), dessen Höhe nach °/ 00 szeitweise 7—8% 0 ) 
von Fall zu Fall festgesetzt wurde. Diese Prämienpolitik ist nach Ansicht 
mehrerer Bimetallisten der Grund des niedrigen Diskontsatzes der Bank 
von Frankreich gewesen. H e l f f e r i ch, R o s e n d o r f f st u. a. haben dies 
an der Hand statistischen Materials widerlegt. Die Hauptursache des 
niedrigen französischen Diskonts — die Bank war bestrebt, den Zinsfuß 
möglichst niedrig zu halten und ihn nur selten zu verändern — war un 
zweifelhaft in dem größeren Wohlstände und der verhältnismäßig geringen 
Entwicklung der Industrie Frankreichs zu suchen. 
Den kleinen Gewerbetreibenden kommt die Bank von Frankreich durch 
Diskontieren von Wechseln bis auf 5 Fr. herab und durch Festsetzung des 
Zinsminimums auf Fr. 0.10 für die Wechsel in hohem Maße entgegen. 
Eine bestimmte Deckung der Noten ist nicht vorgeschrieben. Die Satzun 
gen der Bank fordern nur, daß Barvorrat und Wechselbestand die sofortige 
Einlösung der Noten gewährleisten. Der Maximalbetrag, bis zu 
dem die Bank Noten ausgeben darf, ist von 0,35 Milliarden Fr. (1848) 
nach und nach auf 6,8 Milliarden Fr. (1911) erhöht worden. Am 6. August 
1914 erfolgte eine Erweiterung der Umlaufsgrenze auf 12, im Mai 1915 
auf 15, im Mai 1918 auf 30, im Juli 1919 auf 40, im April 1925 auf 45, 
im Juni 1925 auf 58 und im Dezember 1925 auf 58 Milliarden Fr. * 2 ). 
Als Entschädigung für das Notenprivileg hat die Bank dem Staate ein 
zinsfreies Darlehen von 180 Millionen Fr. zu gewähren, das 1912 
st Die Goldprämicnpolitik der Bauque de France und ihre deutschen Lobrcdner 
in Conrads Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik 1902, S. 632 ff. 
2) Die starken Erhöhungen der Notengrenze wurden notwendig, als die Be- 
völkerung infolge des Mißtrauens zur staatlichen Finanzwirtschaft — die Bank 
hatte Verschleierungen in ihren Wochenausweisen vorgenommen — die na 
tionalen Verteidigungsbonds abstieß; sie wurden zu den Fällig 
keitsterminen gekündigt und nicht Prolongiert. 
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