Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Zur  Erschwerung  der  Goldaussuhr  war  von  der  Bank  von  Frankreich
öfters  die  Goldprämienpolitik  angewendet  worden.  Da  in  Frankreich ­
  Doppelwährung  bestand,  d.  h.  Zahlungen  nach  Wahl  des  Zahlungspflichtigen
  in  Gold  oder  in  silbernen  Fünffrankenstücken  geleistet  werden
konnten,  löste  die  Bank  von  Frankreich  ihre  Noten  in  der  Regel  in  Silber
ein  und  gab  Gold  in  größeren  Mengen  nur  dann  heraus,  wenn  der  Nachweis ­
  erbracht  war.  daß  es  zur  Bezahlung  der  Einfuhren  von  Getreide  oder
Baumwolle  gebraucht  wurde.  Sonst  überließ  sie  Gold  nur  gegen  Zahlung
eines  Aufgeldes  (prime  d’or),  dessen  Höhe  nach  °/ 00  szeitweise  7—8% 0 )
von  Fall  zu  Fall  festgesetzt  wurde.  Diese  Prämienpolitik  ist  nach  Ansicht
mehrerer  Bimetallisten  der  Grund  des  niedrigen  Diskontsatzes  der  Bank
von  Frankreich  gewesen.  H  e  l  f  f  e  r  i  ch,  R  o  s  e  n  d  o  r  f  f  st  u.  a.  haben  dies
an  der  Hand  statistischen  Materials  widerlegt.  Die  Hauptursache  des
niedrigen  französischen  Diskonts  —  die  Bank  war  bestrebt,  den  Zinsfuß
möglichst  niedrig  zu  halten  und  ihn  nur  selten  zu  verändern  —  war  unzweifelhaft ­
  in  dem  größeren  Wohlstände  und  der  verhältnismäßig  geringen
Entwicklung  der  Industrie  Frankreichs  zu  suchen.
Den  kleinen  Gewerbetreibenden  kommt  die  Bank  von  Frankreich  durch
Diskontieren  von  Wechseln  bis  auf  5  Fr.  herab  und  durch  Festsetzung  des
Zinsminimums  auf  Fr.  0.10  für  die  Wechsel  in  hohem  Maße  entgegen.
Eine  bestimmte  Deckung  der  Noten  ist  nicht  vorgeschrieben.  Die  Satzungen ­
  der  Bank  fordern  nur,  daß  Barvorrat  und  Wechselbestand  die  sofortige
Einlösung  der  Noten  gewährleisten.  Der  Maximalbetrag,  bis  zu
dem  die  Bank  Noten  ausgeben  darf,  ist  von  0,35  Milliarden  Fr.  (1848)
nach  und  nach  auf  6,8  Milliarden  Fr.  (1911)  erhöht  worden.  Am  6.  August
1914  erfolgte  eine  Erweiterung  der  Umlaufsgrenze  auf  12,  im  Mai  1915
auf  15,  im  Mai  1918  auf  30,  im  Juli  1919  auf  40,  im  April  1925  auf  45,
im  Juni  1925  auf  58  und  im  Dezember  1925  auf  58  Milliarden  Fr.  *  2 ).
Als  Entschädigung  für  das  Notenprivileg  hat  die  Bank  dem  Staate  ein
zinsfreies  Darlehen  von  180  Millionen  Fr.  zu  gewähren,  das  1912
st  Die  Goldprämicnpolitik  der  Bauque  de  France  und  ihre  deutschen  Lobrcdner
in  Conrads  Jahrbüchern  für  Nationalökonomie  und  Statistik  1902,  S.  632  ff.
2)  Die  starken  Erhöhungen  der  Notengrenze  wurden  notwendig,  als  die  Bevölkerung
  infolge  des  Mißtrauens  zur  staatlichen  Finanzwirtschaft  —  die  Bank
hatte  Verschleierungen  in  ihren  Wochenausweisen  vorgenommen  —  die  nationalen ­
  Verteidigungsbonds  abstieß;  sie  wurden  zu  den  Fälligkeitsterminen ­
  gekündigt  und  nicht  Prolongiert.

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