Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

26  o.  mt.  25.  A.

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Landes,  beut  Volkscharakter  usw.  Die  idealen  Staatsanleihen  sind  diejenigen, ­
  die  kulturellen  Zwecken  dienen  und  von  denen  auch  die  kommende
Generation,  der  Lasten  auferlegt  werden,  Vorteile  hat.  Es  sind  zu  unterscheiden: ­

Schwebende  und  dauernde  (fundierte)  Staatsschulden.  Die  Anleihen
verdanken  ihre  Entstehung  den:  Mißverhältitis  zwischen  Einnahmen  und
Ausgaben.  Sch  W  eben  de  Schulden  (dettes  flottantes,  floating  debts)
nennt  man  die  für  kürzere,  fundierte  (konsolidierte  oder
dauernde)  Schulden  die  für  längere  Zeit  oder  überhaupt  ohne  Rückzahlungsverpflichtung ­
  aufgenommenen  Anleihen.  Während  die  schwebende ­
  Schuld  dazu  dient,  ein  vorübergehendes  Geldbedürfnis  des
Staates  zn  befriedigen,  ein  augenblickliches  Mißverhältnis  zwischen  Einnahmen ­
  und  Ausgaben  zu  beseitigen,  sollen  durch  Aufnahme  einer  fundierten ­
  Schuld  deut  Staate  Kapitalien  für  längere  Dauer  zur  Verfügung ­
  gestellt  werden.  Infolgedessen  ergibt  sich  auch  ein  Unterschied  in
bezug  auf  das  K  ü  n  d  i  g  u  n  g  s  r  e  ch  t.  Die  Aufnahme  schwebender
Schulden  erfolgt  durch  Benutzung  eines  Bankkredits  oder  durch  Ausgabe
von  S  ch  a  tz  a  n  w  e  i  s  u  n  g  e  n  (Schatzwechseln),  die  in  der  Regel  in
Stücken  zu  hohen  Beträgen  ausgegeben  und  nach  kurzer,  meist  schon  bei
ihrer  Ausgabe  bestimmten  Frist  fällig  werden.  Bei  den  fundierten  Schulden ­
  hingegen  stehen  dem  Gläubiger  keine  oder  nur  sehr  beschränkte
Kündignngsrechte  zu.
Die  S  ch  a  tz  a  n  w  e  i  s  u  n  g  e  n  sind  entweder  mit  halbjährlich  zu  trennenden ­
  Kupons  versehen  —  sie  sind  dann  ein  Ersatz  für  fundierte
Anleihen  —,  oder  aber  sie  sind  unverzinslich,  d.  h.  die  Zinsen  werden  bei
der  Begebung  bereits  in  Abzug  gebracht,  die  Schatzwechsel  (s.  Beilage  2)
werden  wie  Wechsel  diskontiert.
Freiwillig  gewährte  und  erzwungene  Anleihen.  Die  freiwilligen
Anleihen  werden  als  innere  und  äußere  Schuld  bezeichnet,  je  nachdem ­
  sie  im  Jnlande  oder  im  Auslande  aufgelegt  sind  oder  sich  vorwiegend
im  Besitz  von  Inländern  oder  Ausländern  befinden.  Werden  die  Anleihen ­
  zwangsweise  als  eine  verschleierte  Vermögenssteuer  —  von  der
sie  sich  aber  dadurch  unterscheiden,  daß  Rückzahlung  versprochen  wird  —
allen  Bürgern  oder  einzelnen  Klassen  der  Bevölkerung  auferlegt,  so  spricht
man  von  einer  Zwangsanleihe  (früher  auch  patriotische  Anleihe ­
  genannt).  Unter  dem  Gesichtspunkt  der  Besteuerung  beurteilt,
            
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