ein Entgelt zu entrichten, das in den Verkaufskurs der Wertpapiere eingerechnet
wird; dieser ist also niedriger als der jeweilige Kurs bei einem
festen Zeitgeschäft.
Beispiel: Der Kurs von Dresdner Bank-Aktien für feste Ware ist,
nehmen wir an, am 16. Oktober 212/. X, der glaubt, daß der Kurs
dieser Aktien zurückgehen werde, verkauft 30 000 RM dieser Aktien in
blanko (fixt), in der Erwartung, sie einige Tage später zu einem
niedrigeren Kurse zurückkaufen zu können („sich einzudecken"). Um
sich aber vor einem größeren Verlust zu schützen, nämlich wenn Dresdner,
wider sein Erwarten, nicht fallen, sondern erheblich steigen, verkauft er
„m i t R ü ck p r ä m i e".
Lautet die Rückprämie: 210,50/1)4 R., so heißt dies: der Verkäufer
hat das Recht, zum Kurse von 210,50 % zu liefern. Tut er es, so muß
der Käufer 30 000 RM Dresdner Bank-Aktien zu 210,50 % abnehmen.
Unterläßt X die Lieferung, so muß er dem Käufer l l / s % Prämie (also
450 RM) zahlen. X wird liefern, wenn am Prämienerklärungstage
der Kurs für Dresdner niedriger ist als 212 %. Ist der Kurs z. B.
211,50 %, so wird er zu diesem Kurse kaufen; denn liefert er zu 210,60 %,
so verliert er nur 1 %, während er bei Zahlung der Prämie 1)4 % einbüßen
würde.
Ist zur Zeit der Prämienerklärung der Kurs ebenso hoch, wie der
Stichkurs (212X), so verliert der Verkäufer 1)4 X, wenn er liefert
und ebensoviel, wenn er nicht liefert und statt dessen die Prämie bezahlt.
Was von beiden er tut, hängt davon ab, ob er noch ein anderes Engagement
in Dresdner besitzt. Hat er z. B. 30 000 RM f e st per Ultimo gekauft,
so kann er diese Stücke zur Lieferung aus dem Prämienverkauf
benutzen und spart dann Stempel, Provision und Courtage. Er wird auch
dann liefern, wenn er, weil er pessimistisch gestimmt ist, ein Baisseengagement
— allerdings jetzt nicht mehr mit beschränktem Risiko
— weiter durchhalten will.
Notiert am Erklärungstage der Kurs über dem Stichkurs (112 %),
so wird X, da er dann mehr als die Prämie verlieren würde, n i ch t l i e s e r n.
Der Käufer der Rückprämie muß, es sei dies nochmals betont, i n
jedem Falle st i l l halten. Er ist der Assekurant. Für den Verkäufer
der Rückprämie ist die Verlustgefahr begrenzt. Wie bei der
Vorprämie gibt es auch bei der Rückprämie Geschäfte mit schiefer Mitte.
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