Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

47 
münzen besteht in keinem Kulturstaate mehr „freie Prägung"; in Deutsch- 
land hat sie für Silbermünzen niemals bestanden. 
Alleiniger Münzherr in Deutschland ist das Reich. Die deutschen 
Münzstätten sind aber, gemäß § 7 des Münzgesetzes, verpflichtet, soweit 
sie nicht für das Reich beschäftigt sind, Goldmünzen über 20 Reichsmark 
für Rechnung von Privatpersonen gegen eine Prägegebühr, die vom Reichs 
minister der Finanzen mit Zustimmung des Reichsrats festgestellt wird, 
aber 14 Reichsmark für das Kilogramm Feingold (aus dem 2790 RM ge 
münzt werden) nicht übersteigen darf, auszuprägen. Die alten Bestim 
mungen (neue sind bisher nicht erlassen) besagen: Das auszuprägende Gold 
ist der Münzstätte in Barren von mindestens 5 Pfund Rauhgewicht, unter 
Beifügung der Probierscheine (hinsichtlich des Feingehaltes) einzuliefern. 
Die Gebühr für Ermittlung des Feingehaltes beträgt 3 M für jeden 
Barren, die Prägegebühr 6 M für das Kilogramm Feingold. Da aber die 
Reichsbank, laut § 22 des neuen Bankgesetzes, verpflichtet ist, Barrengold 
zum festen Satze von 1392 Reichsmark für das Pfund fein gegen ihre Noten 
umzutauschen, die Ausprägungen bei dem Münzamt auch eine gewisse Zeit 
in Anspruch nehmen, wodurch dem Einlieferer von Gold Zeit- und Zins 
verluste erwachsen, so kamen derartige Ausprägungen für Privatrechnung 
nicht vor. Durch diese Bestimmungen wird eine Wertbeziehung zwischen 
Metall und Geld geschaffen: Niemand wird Gold zu einem niedrigeren 
Preise verkaufen als zu dem, den er bei der Münzstätte oder der Reichsbank 
mit Sicherheit erhält. Und es wird, umgekehrt, verhütet, daß die Goldstücke 
einen über ihren Goldwert hinausgehenden Zahlungswert durch Verknap 
pung der Prägung erhalten. 
England prägte (betreffs Aufhebung der freien Prägung s. S. 33) Gold 
münzen für private Rechnung unentgeltlich. Praktisch aber bestand 
zwischen den Verhältnissen Englands einerseits und Deutschlands sowie Frank 
reichs andererseits kaum ein Unterschied. Auch in England zogen es die Pri 
vaten vor, ihr Gold an die Bank von England zu liefern, die Zug um Zug 
für die Unze Standard Gold 3 £ 17 sh 9 d zahlte, anstatt es an die Münze abzu 
liefern, die dafür 3 £ 17 sh IOV2 d ausprägte, die geprägten Stücke aber erst 
nach einigen Wochen aushändigte, so daß auch hier dem Einlieferer ein 
Zinsverlust entstand. — Auch die Vereinigten Staaten von Ame 
rika übernehmen die Prägung unentgeltlich. 
Da in a l l e n Goldwährungsländern die Goldmünzen stark überwertig 
wurden, vollzog sich überall, soweit es noch nicht geschehen war, eine 
„Entgoldung des Zahlungsverkehrs".
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.