Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Beilage  Nr.  II.
Gutachten  v.  Schöns  betreffend  die  Unterstützung  Ostp
19.  März  1824  an  Rother  eingesandt.
(Geh.  St.  A.  Rep.  89  0  XXI,  Preußen  Gen.  Nr.  2  vol.  I.  Original.)
Ostpreußen  und  Litthauen  haben  durch  Krieg,  geringe  Getreide-Preise
und  einzelne  Miß-Ernte  dermaaßen  gelitten,  daß,  wenn  nicht  das  Gouvernement ­
  zutritt,  eine  Umwandelung  des  Grund-Eigenthums  in  einem
so  hohen  Grade  eintritt,  daß  sie  mit  bedeutenden  Uebeln  verbunden  seyn  muß.
In  einer  kurzen  Zeit  durch  Anordnungen  des  Gouvernements  das
vorhandene  Uebel  zu  heben  und  den  Wohlstand  vor  dem  Jahre  1806  wieder
hervorzubringen,  ist,  wie  man  schon  in  anderil  Ländern  und  auch  bei  uns
anerkannt  hat,  unmöglich.  Es  kommt  daher  nur  auf  Milderungs-Mittel  an.
Herr  von  Borgstede  schlägt  vor:
1,  Die  Landschafts-Zinsen,  welche  von  den  adelichen  Gütern  und  von
den  wenigen  köllmischen  Gütern,  welche  mit  der  Landschaft  verbunden
sind,  gezahlt  werden  sollen,  10  Jahre  lang  mit  etwa  4  Millionen  Thaler,
zu  berichtigen.
2,  Die  von  den  Gutsbesitzern  zu  zahlenden  LandschaUs  Zinsen  einzuziehen, ­
  und  davon  in  den  ersten  10  Jahren  Etablißements  Kosten
denjenigen  Gutsbesitzern,  welche  Bauernland  annehmen,  zu  zahlen
und  sogenannte  Betriebs  Gelder  zu  bewilligen;
3,  nach  10  Jahren  diese  Vorschüße  amortisiren  zu  laßen,  und  Pfandbriefe

damit  zur  Vernichtung  aufzukaufen;
4,  anfs  Neue  einen  General  Jndult  zu  bewilligen,  und  andere  mehr  entfernt ­
  zur  Hülfe  führende  als  unmittelbar  helfende,  weniger  bedeutende
Maaßregeln  zu  treffen.
Die  Gabe  würde  hiernach  zunächst  der  Landschaft  gereicht,  und  von
deni,  was  von  den  Gütern  an  Zinsen  einkommt,  würde  die  Unterstüzzung
den  Gutsbesitzern  verabreicht.  Um  die  der  Landschaft  nothwendig  zu
gebende  Hülfe  abmessen  zu  können,  fehlen  aber  nach  dem  Berichte  die
Data  bis  auf  die  einzige  Thatsache,  daß  273661  rth.  Jndult  Zinsen  bis
Weihnachten  1828  zu  zahlen  sind,  über  deren  wahrscheinliches  Einkommen
oder  Nicht  Einkommen  aber  auch  Nichts  gesagt  ist.  Der  geforderten  Summe
von  4  Millionen  Thaler  mangelt  daher  der  Beweis  der  Nothwendigkeit  in
Zahlen,  und  es  ist  eben  so  ungewiß,  ob  nicht  6—8  Millionen  nothwendig
seyn  werden,  als,  ob  nicht  1—1  %  Millionen  zureichend  seyn  dürften.  Aus
die  Lud  2  erwähnten  Zinsen  ist  wenigstens  in  der  ersten  Zeit  wenig  zu
rechnen;  denn  der  größte  Theil  der  Schuldner  ist  selbst  in  der  Lage,  Bauerland ­
  angenommen  zu  haben  und  Kapital  zu  bedürfen.  Diese  würden  zunächst ­
  die  zu  zahlenden  Zinsen  in  Anspruch  nehmen,  und  hiernach  dürfte
            
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