Aktientilgnng.
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v on Aktien [freiwillige Amortisation]) nach den Bestimmungen
des § 227 HGB. (die Einziehung als Sanierungsmaßregel unterlegt
den Bestimmungen für die Herabsetzung des Grundkapitals)
darf nur aus dem nach der jährlichen B. verfügbaren Gewinn
er folgen. Nehmen wir ein Beispiel:
Bar 22 Grundkapital 16
Reserve 1,6
Schulden 0,4
Reingewinn 4
Nach der Einziehung;
Bar 20 Kapital 14
Tilgungsfonds 2
Reserve 1,6
Schulden 0,4
Reingewinn 2
Vom Reingewinn sollen 2 Millionen Mark zur Einziehung
v on Aktien verwendet werden. Der Reingewinn kann verteilt
Werden, zur Auszahlung kommen, kann zur Erhöhung des eigehen
Kapitals durch Rückstellung, aber niemals zur Schuldentilgung
oder zur Verminderung des Aktienkapitals verwendet werde«.
Das Reinvermögen kann durch Verlust vermindert, durch
Gewinn nur erhöht werden. Die Schuldentilgung und Akliene
'nziehung aus dem Reingewinn verkürzt die Gewinnanteile der
Unternehmer und müssen zur Bildung von Reservekapitalien,
d- h. zur Vermehrung des eigenen Reinvermögens führen. Nun
8a gt die Denkschrift zum HGB. S. 148: „Erfolgt die Amorti-Sa
tion aus dem Jahresgewinn, so ist in der folgenden B. entweder
das unveränderte Grundkapital J ) oder neben dem verminderten
Grundkapital ein dem Nennbetrag der eingezogenen Aktien entbrechender
besonderer Posten unter die Passiva aufzunehmen,“
e * n Aktienkapitalergänzungsposlen (Aktienamortisationsfonds,
Aktientilgungsfonds) als Ersatz des Grundkapitals.
Passiva.
Aktien-Kapital-Konto:
Buchbestand am 1. Jan. 1919 ....
... 4546 000
Amortisiert 1919
4 484 000
Amortisations-Konto:
Buchstand 1. Jan. 1919
... 453 600
Amortisiert 1919
516 000
5 000 000
Aktien-Einlösungs-Konto
800
Man kann auch bilanzieren: Grundkapital
davon amortisiert 2 Mill.
16 Mill,