Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Das  Kapital.

oder  eine  echte  Schuld  vorliegt,  z.  B.  Schadenreserve  der  Versicherungsgesellschaften, ­
  Lohnreserve  der  Produktionsgesellschaften. ­
  Manche  Reserven  sind  als  gemischte  Reserven  anzusprechen.
Sie  vereinigen  Verlustabschreihung  und  Gewinnrücklage,  z.  Bwenn
  auf  Delkrederefonds  Abschreibungen  der  zweifelhaften  und
uneinbringlichen  Forderungen  über  das  notwendige  Maß  hinausgehen,
  oder  wenn  auf  Erneuerungsfonds  notwendige  und  übermäßige ­
  Abschreibungen  auf  Anlagevermögen  vermengt  werden-Andererseits
  muß  ein  Bilanzposten  nicht  ausdrücklich  als  Reserve ­
  bezeichnet  sein  und  ist  doch  eine  Gewinnrücklage,  wie
z.  B.  der  Gewinnvortrag,  der  mindestens  für  ein  Jahr  zurückgestellte
  Gewinnrest,  der  in  die  Bilanz  eingestellt  werden  sollte,
nicht,  wie  es  stets  geschieht,  in  die  Ertragsbilanz.
Die  Reservekapitalien  sind  demnach:
1.  Gesetzliche  und  zwar  allgemeine  oder  nur  für  bestimmte  Unternehmungsformen ­
  besonders  vorgeschriebene  Reservefonds
(§  262  HGB.,  §  26  Hyp.-Bk.-Ges.,  §§  24,  44  Bankges.,  §  7
Gen.-Ges.)  oder  freiwillige  Rücklagen  als  allgemeiner  Sicherheitsfonds ­
  oder  als  Spezialreserven  für  bestimmte  Zwecke.
2.  Nach  der  Dauer  ihrer  Rückstellung  vorübergehende  oder
dauernde  Rücklagen.
3.  In  der  Bilanz  sichtbare  Reservefonds  (Reservekonten)  oder
nicht  sichtbare  (geheime,  versteckte,  stille)  Reserven.  (Bilanztechnische ­
  Analogien:  offene  und  nicht  sichtbare  Verbindlichkeiten; ­
  geheime,  stille  Verluste).
4.  Hinsichtlich  ihrer  Verfügbarkeit:  frei  verfügbare  und  durch
ihren  Verwendungszweck  gebundene  Reservekonten.  (Analogon: ­
  Freies  und  durch  Kreditsicherungen  gebundenes
Vermögen.)
5.  Flüssige  (liquide,  realisierbare)  und  nicht  flüssige,  in  Anlagevermögen ­
  festgelegte  Reservekapitalien.  Das  wirkliche  Vorhandensein ­
  der  Reservekapitalien  ist  von  der  richtigen  Bewertung ­
  der  Aktiva  abhängig;  sinkt  der  wirkliche  Wert  des
Vermögens  unter  den  Buchwert,  stehen  die  Reservekapitalien
  „auf  dem  Papier“,  wie  zahlreiche  Zusammenbrüche ­
  von  Aktienvereinen  lehren.
6.  Besonders  angelegte  (gedeckte)  Reservefonds  und  nicht  besonders ­
  gedeckte  Reserve-Konten.  (Analogie:  durch  beson ­
            
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