86
Das Kapital.
oder eine echte Schuld vorliegt, z. B. Schadenreserve der Versicherungsgesellschaften,
Lohnreserve der Produktionsgesellschaften.
Manche Reserven sind als gemischte Reserven anzusprechen.
Sie vereinigen Verlustabschreihung und Gewinnrücklage, z. Bwenn
auf Delkrederefonds Abschreibungen der zweifelhaften und
uneinbringlichen Forderungen über das notwendige Maß hinausgehen,
oder wenn auf Erneuerungsfonds notwendige und übermäßige
Abschreibungen auf Anlagevermögen vermengt werden-Andererseits
muß ein Bilanzposten nicht ausdrücklich als Reserve
bezeichnet sein und ist doch eine Gewinnrücklage, wie
z. B. der Gewinnvortrag, der mindestens für ein Jahr zurückgestellte
Gewinnrest, der in die Bilanz eingestellt werden sollte,
nicht, wie es stets geschieht, in die Ertragsbilanz.
Die Reservekapitalien sind demnach:
1. Gesetzliche und zwar allgemeine oder nur für bestimmte Unternehmungsformen
besonders vorgeschriebene Reservefonds
(§ 262 HGB., § 26 Hyp.-Bk.-Ges., §§ 24, 44 Bankges., § 7
Gen.-Ges.) oder freiwillige Rücklagen als allgemeiner Sicherheitsfonds
oder als Spezialreserven für bestimmte Zwecke.
2. Nach der Dauer ihrer Rückstellung vorübergehende oder
dauernde Rücklagen.
3. In der Bilanz sichtbare Reservefonds (Reservekonten) oder
nicht sichtbare (geheime, versteckte, stille) Reserven. (Bilanztechnische
Analogien: offene und nicht sichtbare Verbindlichkeiten;
geheime, stille Verluste).
4. Hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit: frei verfügbare und durch
ihren Verwendungszweck gebundene Reservekonten. (Analogon:
Freies und durch Kreditsicherungen gebundenes
Vermögen.)
5. Flüssige (liquide, realisierbare) und nicht flüssige, in Anlagevermögen
festgelegte Reservekapitalien. Das wirkliche Vorhandensein
der Reservekapitalien ist von der richtigen Bewertung
der Aktiva abhängig; sinkt der wirkliche Wert des
Vermögens unter den Buchwert, stehen die Reservekapitalien
„auf dem Papier“, wie zahlreiche Zusammenbrüche
von Aktienvereinen lehren.
6. Besonders angelegte (gedeckte) Reservefonds und nicht besonders
gedeckte Reserve-Konten. (Analogie: durch beson