Full text : Volkswirtschaftspolitik

44  Allgemeine  Gütercrzeugungspolitik.
der  Aufsichtsbeamte».  Die  Gewerbeaufsicht  hat  aber  nicht-4
lediglich  den  Zweck,  die  Durchführung  der  Schutzbestin»nungen  I
zu  überwachen,  Falle  der  Zuwiderhandlung  und  Nichtbeachtung ­
  festzustellen  und  nötigenfalls  die  Bestrafung  zu  !
veranlassen;  sie  ist  vielmehr  auch  dazu  bestimmt,  die  richtigen  !
Wege  zur  Durchführung  der  geltenden  Vorschriften  zu
weisen,  Anregungen  zu  geben,  aufklärend  zu  wirken,  wo
Mangel  an  Verständnis  zutage  tritt,  und  Gegensätze  und  j
Mißverständnisse  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  >
nach  Möglichkeit  auszugleichen.  Es  ist  klar,  daß  die  Erfüllung  ;
solcher  Obliegenheiten  wesentlich  von  der  Tüchtigkeit,  dein  i
Wissen,  dem  Geschicke,  der  Denkungsart  und  dem  Feingefühl  !
der  Aufsichtsbeamten  abhängig  ist.  Neuere  Forderungen  be-  !
züglich  des  weitereir  Ausbaues  der  deutschen  Gewerbeaufsicht
haben  sich  besonders  auf  die  Einführung  weiblicher  Aufsichtsbeamten ­
  und  auf  Heranziehung  von  Arbeiter-Vertretern  zur  j
Mitwirkung  beim  Aufsichtsdienst  in  deir  Bergwerken  gerichtet.
Für  beides  lagen  Vorbilder  in  anderen  Ländern  vor.  Mit  !
der  Heranziehung  weiblicher  Hilfsbenmten  sind  seit  1898
Versuche  in'Deutschland  vorgenommen  worden.  Die  Heranziehung ­
  von  Arbeitervertretern  zur  Mitwirkung  bei  der  Bergwerksnufsicht
  begegnet  vielfach  sachlichen  Zweifeln,  und  die  !
Erfahrungen,  die  in  England,  Frankreich  und  Belgien  mit
solchen  Einrichtungen  gemacht  sind,  werden  noch  recht  ver-  :
schieden  beurteilt.  In  Preußen  sind  seit  1899  statt  gewählter  I
Arbeitervertreter  angestellte,  unter  den  Bergrevierbeamten
wirkende  untere  Aufsichtsbeamte  für  die  Bergwerke  herangezogen ­
  worden.  Das  preußische  Gesetz  vom  28.  Juli  1909
schreibt  für  jede  Steigerabteilung  in  Steinkohlenbergwerken,
"unterirdisch  betriebenen  Braunkohlen-  und  Erzbergwerken  und
in  Kalisalzbergwerken  mit  mindestens  100  in  der  Regel  beschäftigten ­
  Arbeitern  einen  von  der  Abteilung  gewählten
„Sicherheitsmann"  aus  dem  Bergarbeiterstande  vor.  Er
            
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