Full text : Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe

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Gebühr  erheblich  erniedrigt.  Die  weiteren  Gebühren,  wie  das
Wiegegeld,  evtl.  Krangeld,  Lagergeld,  Gleisgebühren  usw.  usw.
treffen  nicht  das  Schiff,  sondern  die  Ladung.
In  den  Chartern  der  Privatfrachtverträge  der  Segelschiffe
findet  sich  allgemein  die  Bestimmung,  daß  diese  nicht  nötig  haben,
die  Kaianlagen  zu  benutzen 1 ).  Wünscht  der  Ladungsempfänger
aber  schnelle  Zustellung  der  Ware,  so  fallen  laut  diesem  Frachtvertrag ­
  sämtliche  Kaigebühren  dem  betreffenden  Ladungsempfänger
zur  Last.  Praktisch  stellt  sich  also  die  Kaibenutzung  vom  Kostenstandpunkt ­
  hinsichtlich  der  Gebühren  aus  für  Segler  nicht  teurer
als  der  Lösch-  oder  Ladebetrieb  im  Strom.  Für  Dampfer  mit
Stückgut  bedeutet  natürlich  der  Kai  eine  bedeutend  schnellere
Löschmöglichkeit  als  im  Strom.  Die  Umschlagsschnelligkeit  im
Strom  würde  durch  einzelnes  Abholen  der  Stückgutfrachtstücke
ungemein  herabgemindert  werden.  Die  Entlöschung  würde  günstigenfalls ­
  im  Strom  dreimal  so  lange  dauern  als  am  Kai,  würde
aber  erheblich  schwanken  je  nach  der  Größe  der  Stückgüter,  nach
der  Zahl  der  Empfänger,  nach  Bewegtheit  des  Fahrwassers,  nach
Witterung,  nach  der  Art,  wie  das  Gut  hat  verstaut  werden  können
und  so  fort.

Lösch-  und  Ladetarifc.
Zu  den  bisher  besprochenen  Gebühren  treten  nun  die  eigentlichen ­
  Kosten  für  das  Lösch-  und  Ladegeschäft  selbst.  Dieses
Geschäft  wird  stets  den  Stauereibetrieben  übertragen,  die  ohne
Hilfe  der  Schiffsmannschaft  das  Löschen  und  Laden  besorgen.
')  Diese  Bestimmung  hat  sich  vermutlich  folgendermaßen  herausgebildet:  Der
schnelle,  teure  Dampfer  hat  als  Fracht  durchweg  Stückgut,  bei  dem  es  auf  möglichst
schnelle  Zustellung  ankommt.  Eine  Eigentümlichkeit  der  Stückgutfrachtstücke  ist  die
Vielheit  der  Empfänger.  Es  liegt  im  Interesse  des  Dampfers  selbst,  seine  Ladung
möglichst  schnell  los  zu  werden,  was  im  Strom  nicht  möglich  ist,  wenn  jeder  Ladungsempfänger ­
  oder  Beauftragte  verschiedener  Ladungsempfänger  per  Schute  die  Stückgüter
im  Strom  einzeln  abholen  wollten.  Es  müßte  die  ganze  Such-  und  Sortierungsarbeit  im
Schiff  vor  sich  gehen,  was  viel  Zeit  kosten  würde.  Das  Schiff  geht  somit  an  den  Kai,
wirft  das  ganze  Gut  dort  an  Land  und  läßt  die  Sortierungsarbeit  im  Kaischuppen  erledigen. ­
  Anders  beim  Segler.  Das  Löschen  seiner  Massenladung  geht  am  Kai  und  im
Strom  gleich  schnell  vor  sich,  da  am  Kai  nur  nach  einer  Seite,  »im  Strom«  nach  zwei
Seiten  hin  gelöscht  werden  kann.  Hier  liegt  es  also  lediglich  im  Interesse  des  Ladungsempfängers, ­
  das  Gut  am  Kai  zu  löschen.  Natürlich  haben  dann  die  Segelschiffreedereien
bald  die  Kaigebühren  auf  die  Ladungsinteressenten  abwälzen  können.  Das  Interesse
von  Reeder  und  Ladungsempfänger  bildet  bei  Massengut  eben  in  der  Regel  der
Stromumschlag,  bei  Stückgut  in  der  Regel  der  Kai.  Unkosten  durch  Abweichungen ­
  von  dem  Usus,  der  durch  diese  Regeln  gebildet  wird,  fallen  natürlich  dem  Interessenten ­
  zur  Last.
            
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