Full text : Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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Hauptmasse  seiner  Mitglieder  tätig  sei,  und  daß  er  in  Berlin  zwei  Dritte!
der  ansässigen  Berufszugehörigen  umfasse,  demnach  also  für  Berlin
ein  ziemlich  genaues  Bild  geben  kann.
Danach  waren  1903

unter  dem

Töchter  von
1.  Höheren  Beamten,  Ärzten  u.  a.
2.  Fabrikanten,  Kaufleuten  u.  ä.  .  .
.3.  Subaltembeamten
4.  Kaufmännischen  Angestellten  .  .
5.  Handwerkern,  Land-  und  Gastwirten  u.  ä
6.  Werkführern,  Inspektoren  ....
7.  Unterbeamten
8.  Gesellen,  Arbeitern,  Dienern  .  .  .
9.  Sonstigen  Angestellten
10.  Verschiedenen  (Rentiers,  Hausverwal-Büro

 ­

%

Verkaufspersonal ­

0/
Io

7,0
32,5

39,5

2,6]
20,0

22,6

10,0

4,5

3,8
24,1

41,7

3,1
22,0

32,2-3,8



2,6

7,4

8,7

10,1

33,6

0,8

1,0

2,8

1,0

Beim  Kontorpersonal  ist  danach  die  Beteiligung  der  Töchter  von
höheren  Beamten,  Ärzten  u.  a.  verhältnismäßig  gering,  die  Zahl  der
Töchter  von  Fabrikanten  und  Kaufleuten  dagegen  beträgt  fasü  ein
Drittel.  Allerdings  ist  hierbei  zu  berücksichtigen,  daß  die  Familien
der  Fabrikanten  und  Kaufleute  auch  weit  zahlreicher  sind  als  die  der
höheren  Beamten,  Ärzte  usw.;  doch  bleibt  trotzdem  ein  Unterschied
in  der  Beteiligung  bestehen.  Die  Töchter  aller  dieser  Stände  ergreifen
meist  erst  einen  Beruf,  wenn  die  Not  es  fordert.  Von  den  Töchtern
höherer  Beamten,  Ärzten  u.  ä.  wird  der  kaufmännische  Beruf  vielfach ­
  noch  nicht  als  standesgemäß  betrachtet,  sie  suchen  daher  in  anderen ­
  Berufen  Unterkommen.  Für  die  Tochter  eines  Fabrikanten
oder  Kaufmannes  liegt  aber  gerade  die  Tätigkeit  im  Handelsgewerbe
sehr  nahe,  da  sie  aus  beruflich  verwandten  Kreisen  stammt.  In  diesen
persönlichen  Gründen  liegt  wohl  eine  wesentliche  Ursache  für  die
relativ  sehr  starke  Beteiligung  dieser  Kreise.  Desto  erstaunlicher  ist
die  geringe  Beteiligung  einer  Gruppe,  die  zu  der  Stellung  der  Kontoristin ­
  und  Verkäuferin  in  noch  engerer  Beziehung  steht:  die  der  Töchter
von  kaufmännischen  Angestellten.  Man  müßte  doch  annehmen,  daß
die  Töchter  dieser  Kreise,  die  fast  alle  auf  Erwerb  angewiesen  sind,
stark  vertreten  wären.  Es  herrscht  hier  zum  Teil  wohl  auch  das  Bestreben, ­
  die  Kinder  einen  anderen  Beruf  als  den  des  Vaters  ergreifen
zu  lassen  und  wenn  möglich  über  den  Stand  der  Eltern  zu  erheben.
Der  Hauptgrund  ist  wohl  aber  darin  zu  suchen,  daß  als  Kaufmann
sehr  viele  Väter  angegeben  werden,  die  tatsächlich  nur  kaufmännische
            
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