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pflichtet, die Hypothekenzinsen zn zahlen, was auch nicht
geschehen ist. —
Auf Anfechtung dieses Vertrages haben die Gerichte
ihn als zu Recht bestehend anerkannt. — Dieser Pächter hat
jetzt sogar eine G. m. b. H. gegründet und offeriert diskret
schwachen Hausbesitzern solche Pachtverträge, die auf 2 Jahre
geschlossen werden können."
9. Herr Sch.-Berlin schreibt:
„Am 22. Dezember 1911 stand das Grundstück N . . .•
straße zur Versteigerung an. AIs zweiter Hypothekengläubiger
erwarb ich dasselbe mit 24 500 Mark, um meine
Hypothek zu retten. Nachdem ich im Verteilungstermin die
Kosten und rückständigen Zinsen, Umsatzsteuer und Reichsstempel
mit 18 523,89 Mark gezahlt habe, waren die
Mieten durch Zession gepfändet, so daß ich in: Monat Januar
28 Pfennig Einnahme hatte. Dazu steht das Haus
infolge schlechter baulicher Anlage fast leer. Auch heute noch
hat der Zessionar teilweise auf die Mieten Beschlag gelegt,
dazu kommen noch erhebliche Kosten für bauliche Veränderungen,
die dringend vorgenonmren werden müssen, so daß
durch Erstehung des Grundstücks die zweite Hypothek bei
weitem nicht gedeckt ist. Das Grundstück soll normal
22116 Mark Miete bringen; die Einnahme betrügt aber
nach dem heutigen Stand, der sich vor Oktober 1912 nicht
ändert und vorbehaltlich, daß die Mieter überhaupt zahlen,
6061 Mark jährlich. Und von diesem Mietsertrag sollen
die Hypothekenzinsen und Unkosten gedeckt werden, was
natürlich gänzlich ausgeschlossen ist." —
10. Herr Rechtsanwalt Dr. C.-Hamburg schreibt:
„Ein hiesiger Erblasser vermachte seiner Witwe lebenslänglich
die Zinsen seines Vermögens. Dieses Vermögen
bestand fast lediglich aus einer kurz vorher von ihn: aus
5 Jahre genommenen ersten Hypothek von 400 000 Mark.
Bereits kurz nach seinem Tode wurden die Hypothekenzinsen
nicht bezahlt. Als gerichtlich vorgegangen wurde,
stellte sich heraus, daß sämtliche Mieten des betr. Grundstückes
auf lange Zeit im voraus einem Gläubiger übertragen
worden waren. Der Nachlaß war seinerseits nicht
in der Lage, eine Zwangsversteigerung herbeizufiihren,
und zwar, weil er das Risiko nicht laufen konnte,
evt. das Grundstück zu erstehen, wobei noch einesteils
erhebliche Rückstände ai: Zinsen und Steuern, andernteils
die Entziehung der Mieten für zwei (resp. in Wirklichkeit 4)
Vierteljahre zu berücksichtigen waren. Es wurde deshalb