Full text: Inflation und Geldentwertung

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Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise. 
sauriert werden, einzuziehen. Da hilft auch der bargeldlose Zah 
lungsverkehr nicht. Die in den Noten aufgespeicherte Kaufkraft 
kann nicht dadurch unwirksam gemacht werden, daß sie in ein 
Scheck- oder Giroguthaben verwandelt wird. Ihre Aufsaugung 
ist — abgesehen von ihrer Verwendung bei Steuerzahlungen — 
nur durch Umwandlung in eine Kapitalanlage möglich. Ist 
diese durchführbar? Die Noten werden heute hauptsächlich aus 
zwei Gründen aufgestapelt. Erstlich aus Vorsicht, daß angesichts 
der politischen Unruhen oder des Eintritts von Streiks Barmittel 
nicht erhältlich sein werden. Soweit hierbei nur Zahlimgsbedürf- 
nisse in Betracht kommen, hat eine Kapitalanlage keinen Raum. 
Es wird jedoch auch Bargeld gehamstert, weil ängstlichen Leuten 
die Note als das sicherste Mittel erscheint, um in gegenwärtigen 
Zeiten flüssiges Vermögen aufzubewabren. Und zweitens glauben 
viele Leute den Besitz an barem Geld leichter der kommenden 
Besteuerung hinterziehen zu können. Während im ersten Falle 
die Thesaurierung von selbst ein Ende nehmen wird, wenn die 
Gründe (politische und wirtschaftliche Unsicherheit) aufgehört 
haben, ist der Thesaurierung aus Gründen der Steuerhinter 
ziehung nur durch besondere Zwangsmaßnahmen beizukommen. 
Ob es solche gibt, und ob sie praktisch durchführbar sind, ist hier 
nicht zu verfolgen. Hingegen ist es für die Preisentwicklung von 
entscheidender Bedeutung, daß die eines Tages aus der Thesaurie 
rung freiwerdenden Barmittel rechtzeitig von Steuern oder geeig 
neten Kapitalanlagen aufgefangen werden müssen, um zu ver 
hindern, daß sie in großem Umfang zum Ankauf von Konsum 
gütern oder solchen Gütern verwendet werden, die eine andere 
Form der Vermögensaufbewahrung ermöglichen. 
Die Wirkungen aus der Inflation werden zweifellos gemildert, 
jedoch die Inflation als solche nicht beseitigt, solange die in den 
thesaurierten Noten steckende Kaufkraft eingesperrt wird. Da 
das Reich einen gewaltigen Bedarf an langfristigem Leihkapital 
hat, so wird und darf die Reichsfinänzverwaltung die Gelegenheit 
des späteren Freiwerdens dieser Barmittel nicht ungenutzt Vorbei 
gehen lassen. Aber es muß auch hier wieder betont werden, daß 
sich die gehamsterten Noten grundsätzlich nicht von den hei den 
Kreditinstituten von seiten der Einzelwirtschaften aufgestapelten 
Depositen unterscheiden. Auch sie bilden — soweit sie nicht der 
Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen — eine Reserve, auf die
	        
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