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Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise.
sauriert werden, einzuziehen. Da hilft auch der bargeldlose Zah
lungsverkehr nicht. Die in den Noten aufgespeicherte Kaufkraft
kann nicht dadurch unwirksam gemacht werden, daß sie in ein
Scheck- oder Giroguthaben verwandelt wird. Ihre Aufsaugung
ist — abgesehen von ihrer Verwendung bei Steuerzahlungen —
nur durch Umwandlung in eine Kapitalanlage möglich. Ist
diese durchführbar? Die Noten werden heute hauptsächlich aus
zwei Gründen aufgestapelt. Erstlich aus Vorsicht, daß angesichts
der politischen Unruhen oder des Eintritts von Streiks Barmittel
nicht erhältlich sein werden. Soweit hierbei nur Zahlimgsbedürf-
nisse in Betracht kommen, hat eine Kapitalanlage keinen Raum.
Es wird jedoch auch Bargeld gehamstert, weil ängstlichen Leuten
die Note als das sicherste Mittel erscheint, um in gegenwärtigen
Zeiten flüssiges Vermögen aufzubewabren. Und zweitens glauben
viele Leute den Besitz an barem Geld leichter der kommenden
Besteuerung hinterziehen zu können. Während im ersten Falle
die Thesaurierung von selbst ein Ende nehmen wird, wenn die
Gründe (politische und wirtschaftliche Unsicherheit) aufgehört
haben, ist der Thesaurierung aus Gründen der Steuerhinter
ziehung nur durch besondere Zwangsmaßnahmen beizukommen.
Ob es solche gibt, und ob sie praktisch durchführbar sind, ist hier
nicht zu verfolgen. Hingegen ist es für die Preisentwicklung von
entscheidender Bedeutung, daß die eines Tages aus der Thesaurie
rung freiwerdenden Barmittel rechtzeitig von Steuern oder geeig
neten Kapitalanlagen aufgefangen werden müssen, um zu ver
hindern, daß sie in großem Umfang zum Ankauf von Konsum
gütern oder solchen Gütern verwendet werden, die eine andere
Form der Vermögensaufbewahrung ermöglichen.
Die Wirkungen aus der Inflation werden zweifellos gemildert,
jedoch die Inflation als solche nicht beseitigt, solange die in den
thesaurierten Noten steckende Kaufkraft eingesperrt wird. Da
das Reich einen gewaltigen Bedarf an langfristigem Leihkapital
hat, so wird und darf die Reichsfinänzverwaltung die Gelegenheit
des späteren Freiwerdens dieser Barmittel nicht ungenutzt Vorbei
gehen lassen. Aber es muß auch hier wieder betont werden, daß
sich die gehamsterten Noten grundsätzlich nicht von den hei den
Kreditinstituten von seiten der Einzelwirtschaften aufgestapelten
Depositen unterscheiden. Auch sie bilden — soweit sie nicht der
Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen — eine Reserve, auf die