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Erschwindelte durch eine „Kollekte für armenische Waisen" an einem
Tage 48 Mark, die vernascht wurden, ebenso das Versetzungsgeld für
drei erschwindelte Jacketts. Entläuft vom Hause und stiftet ihren
12 jährigen Bruder zum Straßenraubs an. Vollendete Schau
spielerin.
6. F. G. 17 Jahre alt. Hat angeblich als Fünfzehnjährige
mit vielen verheirateten Männern Unzucht getrieben, dasselbe später
in E. wiederholt. Galt schon im 14. bis 16. Lebensjahre laut gericht
licher Feststellung als geschlechtlich beschälten. Lügt. Eltern total
niachtlos. Bruder im Gefängnis.
7. G, H. Vater potator (Trinker), der die Kinder mißhandelt,
so daß er ins Gefängnis kommt, aber strenge auf das abendliche
Gebet der Kinder hält! G. ist Umhertreiberin gewesen.
8. H. I. 17 Jahre alt. Schamlose Dirne. Vater und Mutter
gänzlich machtlos. Das Haus wird vom zuständigen Geistlichen als
eines bezeichnet, in dem nie Ordnung geherrscht.
9. I. K. 16 Jahre alt. Bis zuni 14. Jahre äußerlich ganz
tadellose Schülerin, „die beste Konfirmandin". Dabei innerlich
durch das Lesen schlechter Bücher schon verdorben. Ergibt sich mit
Bewußtsein der Unzucht. Erschwindelt Abmeldeschein mit höherem
Alter. Bordelldirne in C. und D. Ganz erschreckender Zynismus.
Bei der Aufnahme ohne jegliches Schamgefühl. Langer Aufenthalt
im Krankenhause, Muß genau überwacht werden, da sie z. B. in
Köln ganz verwegene Fluchtversuche unternommen und aus
geführt hat.
Aus dem 68. Jahresbericht des evangelischen Asyls für weibliche
Entlassene und des Magdalenenstiftes Kaiserswerth a. Rh. ersehen
wir, daß von 39 neu aufgenommenen Mädchen 9 Vollwaisen, 5 Vater-
waisen, 6 Mutterwaisen, 6 unehelich geboren waren. Nach dem
69. Bericht über das Jahr 1901/1902 derselben Anstalten waren von
70 neu aufgenommenen Mädchen 11 Vollwaisen, 13 Vaterwaisen,
18 Mutterwaisen, 7 waren . unehelich oder vorehelich geboren,
4 wuchsen in Familien auf, deren Elternpaare geschieden waren oder
getrennt lebten.
Das Zufluchtshaus Elberfeld-Barmen nahm im Jahre 1893
74 Pfleglinge auf. Von diesen waren 38 völlig verwaist, „oft schon
in frühester Jugend", 28 waren Halbwaisen. Es entbehrten
82,4 Proz. der völligen elterlichen Erziehung.'
II. Die sozial ohnmächtige P f I i ch t v o r m u n d s ch a f t
und die P r o st i t u t i o n.
Unter unseren sozial aussätzigen Mädchen sind zahlreiche das
Opfer unserer mangelhaften, leistungsunfähigen Einrichtung der
Pflichtvormundschaft geworden. Die Prostituierten verbrachten ihre
entbehrungsreiche, freudlose Jugend sehr oft in einer Vater- oder
mutterlosen Familie. Sie standen häufig von Kindesbeinen an
upter Pflichtvormundschaft.