Full text : Die deutsche Hausindustrie

§  3.  Das  heute  geltende  Recht

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fo  ift  das  fchon  ein  großer  Fortfehritt  gegenüber  der  heutigen  Verborgenheit
und  Verworrenheit,  gegenüber  den  einfeitigen  Lohnangaben,  welche  oft  nur
eine  Verfchlimmerung  der  Lage  zur  Folge  haben.  Das  Gutachten  der  Fachausfehüffe
  über  die  Angemeffenheit  des  Arbeitsverdienftes  wird  zweifellos
nicht  ohne  alle  moralifche  Wirkung  auf  vornehm  denkende  Unternehmer
bleiben.
Lohnabkommen  oder  Tarifverträge  —  das  wichtigfte  von
allen  —  follen  die  Fachausfchüffe  fördern.  Ohne  ftarke  Organifationen
  zur  Seite  zu  haben,  ohne  irgendeinen  Zwang  ausüben  zu  können,  werden
die  Fachausfchüffe  hauptfächlich  durch  perfönliche  Einwirkung  diefe  ihre
wichtigfte  Aufgabe  zu  erfüllen  haben.  Daß  aber  auch  perfönliche  Vermittlung ­
  außerordentlich  wertvoll  ift,  haben  insbefondere  die  Damen,  die  in  der
Heimarbeiterinnenbewegung  an  der  Spitze  ftehen,  erfahren,  fie  haben  gerade
auf  diefem  Wege  mancherorts  fchöne  Erfolge  erzielt.  Den  Berufsorganifationen
der  Heimarbeiter  ift  anderfeits  in  den  Fachausfchüffen  vorausfichtlich  ein
neuer  Boden  gefchaffen,  auf  dem  fie  ihre  bisherigen  Vermittlungs-  und  Verftändigungsvorfchläge
  leichter  und  erfolgreicher  durch  fetzen  können.  Erfolge, ­
  auch  in  der  Lohnpolitik,  werden  alfo  den  Fachausfchüffen  aller  Vorausficht ­
  nach  nicht  fehlen.  Allerdings,  wenn  fie  fich  immerfort  mit  kleinen  Gewinnen ­
  begnügen  müßten,  wenn  es  ihnen  auf  die  Dauer  nicht  gelänge,  die
ärgfte  Not  in  weiten  Heimarbeiterfchichten  zu  befeitigen,  dann  müßten  fie
doch  fchließlich  den  Lohnämtern  mit  Rechtsverbindlichkeit  weichen,  dann
müßte  fchließlich  über  alle  doktrinären  und  praktifchen  Bedenken  die  ftarre
Notwendigkeit  eines  zwingenden  Prinzips  obfiegen.
Die  Vertreter  der  Arbeitgeber  und  Arbeiter  in  Fachausfchüffen ­
  werden  zur  Hälfte  von  der  Regierung  nach  Anhörung
beteiligter  Arbeitgeber  und  Arbeiter  ernannt,  während  die  andere  Hälfte  von
diefen  fo  ernannten  Vertretern  gewählt  wird.  Der  Ausfchluß  der  freien  Wahl
könnte  auffallend,  ja  unbillig  erfcheinen,  wenn  auf  anderm  Wege  eine  zweckentfprechende
  Zufammenfetzung  möglich  wäre.  Wahlkörper  auf  feiten
der  Heimarbeiter  find  nicht  vorhanden.  Deren  Organifationen  find  noch  äußerft
fchwach.  Die  Fachausfchüffe  müffen  aber  fo  zufammengefetzt  fein,  daß  darin
die  verfchiedenen  Gruppen  der  Heimarbeiter  wie  der  Arbeitgeber  vertreten,
und  zwar  durch  fachverftändige  Perfonen  vertreten  find.  Eine  fo  wichtige  und
fchwierige  Zufammenfetzung  darf  man  nicht  dem  Zufallsergebnis  allgemeiner
Wahlen  überlaffen.  Übrigens  enthält  auch  das  Gefetz  über  die  Lohnämter
in  Auftralien  und  in  England  die  Beftimmung,  daß  die  Vertreter  der  Arbeitgeber ­
  und  Arbeiter  von  der  Regierung  ernannt  werden.
Koch 2 ,  Die  deutfehe  Hausinduftrie  II
            
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