Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Die  Bewertung  der  Bilanzposten.

schäften  und  Kommanditaktiengesellschaften  nicht  ändert.  Seine
Bestimmungen  sollen,  dem  Kaufmann  ein  schätzbarer  Wegweiser ­
  in  bezug  auf  die  Bewertung  sein.  Sie  sind  öffentlichrechtlicher
  Natur,  dem  Kaufmann  und  den  Gesellschaften,  die
diesen  Bestimmungen  unterworfen  sind,  im  Interesse  der  Gläubiger ­
  auferlegt.  Die  B.  des  Kaufmanns  nach  §  40  soll  einen  Überblick ­
  über  die  Vermögensverhältnisse  gewähren,  ihm  zeigen,  daß
ein  zur  Deckung  der  Schulden  ausreichender  Fonds  an  aktivem
Vermögen  vorhanden  ist.  Deshalb  verlangt  der  Gesetzgeber  im
Sinne  des  §  40  eine  Vermögensbilanz,  keinen  Nachweis  des  Erfolges ­
  in  der  B.  Ein  unmittelbarer  Zwang  zur  Erfüllung  der
Bewertungsvorschriften  liegt  nicht  vor.  Im  Falle  des  Konkurses
wird  die  Nichtbefolgung  mit  Strafe  bedroht,  wenn  die  Interessen
der  Gläubiger  verletzt  sind.
Die  Bewertung  nach  §  40  sei  eine  zwingende  Vorschrift.  Die
Kaufleute  müssen  die  Vermögensgegenstände  zum  Tageswert
ansetzen,  d.  h.  sie  müssen  beispielsweise  Veräußerungsgegenstände
  mit  dem  Verkaufswert  des  Bilanztages  bewerten.  Andere ­
  Juristen  meinen,  daß  dieser  Bewertungsvorschrift  nur  die
Bedeutung  einer  Maximalvorschrift  zukomme:  höchstens  zum
Tageswert  dürfen  die  Vermögensteile  angesetzt  werden,  um  sich
und  die  Gläubiger  über  die  wahre  Vermögenslage  nicht  zu  täuschen. ­
  Eine  Minderbewertung  sei  statthaft,  soweit  nicht  Privatrechte
  Dritter  in  Frage  kommen  (z.  B.  Gewinnanteile).  Diese
Streitfrage  und  die  Theorie  der  Bewertung  sind  in  der  Literatur
so  ausführlich  behandelt  worden,  daß  sich  ein  Eingehen  auf  die
verschiedenen  Ansichten  erübrigt.  Einkaufswert,  gemeiner  Wert,
allgemeiner  Verkehrswert,  Markt-  oder  Börsenpreis,  objektiver
Tauschwert,  Realisierungswert,  individueller  Gebrauchs-  und  Verkehrswert, ­
  Geschäftswert,  Buchwert,  Selbstkosten,  diese  Schlagworte ­
  geben  die  wichtigsten  Etappen  der  Bewertungslehre.  Hier
sollen  nur  einige  wichtigere  Gesichtspunkte  erörtert  werden  1 )-»)
  Vgl.  Simon,’  Bilanzen,  S.  289—445;  Rehm,  Bilanzen,  S.  693—789;
Passow,  Bilanzen,  S.  83—197,  243—268;  Fischer,  Bilanzwerte,  I.  Teil,
8.  13—142;  derselbe,  Grundlagen  der  Bilanzwerte.  Leipzig  1909;  Kovero,
Die  Bewertung  der  Vermögensgegenstände  in  den  Jahresbilanzen  der  privaten ­
  Unternehmungen.  Berlin  1911.  Osbahr,  Die  Bilanz  vom  Standpunkt ­
  der  Unternehmung,  2.  Auf!.,  Berlin  1919.
            
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