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Die Bewertung der Bilanzposten.
schäften und Kommanditaktiengesellschaften nicht ändert. Seine
Bestimmungen sollen, dem Kaufmann ein schätzbarer Wegweiser
in bezug auf die Bewertung sein. Sie sind öffentlichrechtlicher
Natur, dem Kaufmann und den Gesellschaften, die
diesen Bestimmungen unterworfen sind, im Interesse der Gläubiger
auferlegt. Die B. des Kaufmanns nach § 40 soll einen Überblick
über die Vermögensverhältnisse gewähren, ihm zeigen, daß
ein zur Deckung der Schulden ausreichender Fonds an aktivem
Vermögen vorhanden ist. Deshalb verlangt der Gesetzgeber im
Sinne des § 40 eine Vermögensbilanz, keinen Nachweis des Erfolges
in der B. Ein unmittelbarer Zwang zur Erfüllung der
Bewertungsvorschriften liegt nicht vor. Im Falle des Konkurses
wird die Nichtbefolgung mit Strafe bedroht, wenn die Interessen
der Gläubiger verletzt sind.
Die Bewertung nach § 40 sei eine zwingende Vorschrift. Die
Kaufleute müssen die Vermögensgegenstände zum Tageswert
ansetzen, d. h. sie müssen beispielsweise Veräußerungsgegenstände
mit dem Verkaufswert des Bilanztages bewerten. Andere
Juristen meinen, daß dieser Bewertungsvorschrift nur die
Bedeutung einer Maximalvorschrift zukomme: höchstens zum
Tageswert dürfen die Vermögensteile angesetzt werden, um sich
und die Gläubiger über die wahre Vermögenslage nicht zu täuschen.
Eine Minderbewertung sei statthaft, soweit nicht Privatrechte
Dritter in Frage kommen (z. B. Gewinnanteile). Diese
Streitfrage und die Theorie der Bewertung sind in der Literatur
so ausführlich behandelt worden, daß sich ein Eingehen auf die
verschiedenen Ansichten erübrigt. Einkaufswert, gemeiner Wert,
allgemeiner Verkehrswert, Markt- oder Börsenpreis, objektiver
Tauschwert, Realisierungswert, individueller Gebrauchs- und Verkehrswert,
Geschäftswert, Buchwert, Selbstkosten, diese Schlagworte
geben die wichtigsten Etappen der Bewertungslehre. Hier
sollen nur einige wichtigere Gesichtspunkte erörtert werden 1 )-»)
Vgl. Simon,’ Bilanzen, S. 289—445; Rehm, Bilanzen, S. 693—789;
Passow, Bilanzen, S. 83—197, 243—268; Fischer, Bilanzwerte, I. Teil,
8. 13—142; derselbe, Grundlagen der Bilanzwerte. Leipzig 1909; Kovero,
Die Bewertung der Vermögensgegenstände in den Jahresbilanzen der privaten
Unternehmungen. Berlin 1911. Osbahr, Die Bilanz vom Standpunkt
der Unternehmung, 2. Auf!., Berlin 1919.