386 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
Ebenso klar aber ist, daß mit dem Eigentum des Privatmannes, welches das
direkte Bedürfnis seiner Person, seiner Familie überschreitet, Mißbräuche gesellschaftlicher
Art verbunden sein können. Das Eigentum giebt eine Sphäre der Freiheit, einen
Spielraum für individuelles und mannigfaltiges Thun, und je größer diese Freiheits—
sphäre, desto wechselvoller können die Folgen sein. Der größere Grundbesitz, das größere
Kapital giebt Macht, die recht und die falsch gebraucht werden, die der Gesellschaft
nützlich oder schädlich sein kann. Alles größere Eigentum legt mehr sittliche als rechtliche
Pfuichten auf, die erfüllt und vernachlaͤssigt oder verletzt werden können. Und darnach
wird die Gesellschaft urteilen, darnach wird ihr Urteil über die bestehenden Eigentums—
verhältnisse ausfallen.
In der antiken Geschichte war das ältere gebundene und genossenschaftliche Eigentum
zu rasch und zu plötzlich in den freien Latifundienbesitz einer kleinen entarteten, mehr
durch Ausbeutung ihrer politischen Herrschaft als durch Arbeit überreich gewordenen
Aristokratie umgeschlagen, während die Menge ebenso faul und genußsüchtig wie
eigentumslos war. Der römische Principat legte auf das wertvollste Eigentum an
Bergwerken, Salinen, Gütern und Fabriken durch Konfiskation und in anderer Weise
die Hand und fammelte so gewaltsam ein Riesenvermögen, um das ungeheure Reich
damit zu regieren, den Pöbel der Hauptstädte durch Brotspenden und Spiele zufrieden
zu stellen; die großen aristokratischen Vermögen, die daneben in Privathänden, im
Besitz der Possessoren blieben, wurden mit solchen Lasten im Staatsinteresse belegt, daß
die Eigentümer bald lieber ihren Besitz aufgaben, durch erblichen Zwang in ihrer
Stellung festgehalten werden mußten.
Die neuere Entwickelung war viel langsamer, viel komplizierter, sie war in ihren
wirtschaftlichen und sittlichen Folgen eine viel günstigere.
Von dem großen Grundeigentum, das im Mittelalter sich bildete, und das einst
die Grundlage der politischen und lokalen Verwaltung, der Kirche, des kriegerischen
Dienstes gewesen war, ist der größere Teil später in die Hände freier mittlerer und
kleinerer Cigentümer gekommen. So weit der Großgrundbesitzz sich erhielt oder neu in
den letzten 200 — 300 Jahren sich bildete, gehört er überwiegend dem Staate, den
Korporationen oder einer Aristokratie, welche politische Pflichten erfüllt, die lokale
Selbstverwaltung ermöglicht, Träger des technisch landwirtschaftlichen Fortschrittes ist.
Es ist von Seiten der Socialisten und der Verherrlicher des Großbetriebes neuerdings
öfter behauptet worden, bald werde und müsse alles Ackerland zu Großbetrieben ver—
einigt werden, um besser und mehr zu produzieren. Aber selbst in Nordamerika machen
die Riesenfarmen nur einen verschwindenden Bruchteil des bestellten Landes aus; in
England sind die Pachteinheiten viel kleiner als die Eigentumseinheiten; auf dem ganzen
europäischen Kontinent dehnt der landwirtschaftliche Großbetrieb sich heute nicht nur
nicht aus, sondern er weicht da und dort bereits dem Kleinbetrieb. Auch ist es nicht
allgemein wahr, daß er größere Ernten billiger erzeuge als der Mittel-, vollends als
der Klein- und Gartenbetrieb. Ob künftige Fortschritte in der landwirtschaftlichen Technik
das ändern werden, muß dahingestellt bleiben. Für jetzt ist das Nebeneinanderfortbestehen
der kleinen, mittleren und großen Güter als das der Produktion und der Gesellschaft
Zuträglichste anzusehen. Jedenfalls hätten wir, falls heute ein Gesetz das bestehende
Grundeigentum durch Rentenentschädigung der Grundeigentümer einziehen wollte, keine
fähigen genossenschaftlichen oder anderweiten Organe, denen mit denkbar günstigem
Erfolg das Land in direkte Pacht oder zur Unterverpachtung übergeben werden könnte.
Genoffenschaften unserer Bauern und unserer Landarbeiter wie unsere Landgemeinden
wären gleich unfühig dazu. Und alles, was wir heute an Triebkräften des Fleißes und
der Spaärsamkeit in eigenem Besitz so segensreich wirken sehen, was wir an gesunder
Verbindung von Familienwirtschaft und landwirtschaftlichem Kleinbesitz, an Verwachsung
der Generalionen mit dem Hofe der Väter besitzen, wäre mutwillig zerstört. Von den
landwirtschaftlichen Arbeitern verlangen heute die meisten nach einem kleinen individuellen,
nicht nach einem genossenschaftlichen und staatlichen Eigentum.