Contents: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

Beilage Nr. I. 
v. Schön an v. Schuckmann 30. Januar 1818 über die Verteilung 
des Retablissementsfonds. 
(Geh. St. A. Rep. 74 J XX Nr. 8 vol. II. Abschrift.) 
Ewr. Excellenz Verfügung vom 16. d. M. die Vertheilung der Reta- 
blißement-Gelder, insbesondere der für die kleinen ländlichen Grund 
besitzer bestimmten Summen betreffend, habe ich zu erhalten die Ehre 
gehabt. 
Die Königliche Ordre vom 13. Novbr. v. I., welche mir des Herrn 
Staats-Canzlers Durchlaucht zur Achtung zugefertigt haben, befiehlt für 
Westpreußen, daß es im allgemeinen bei der ständischen Vertheilung ver 
bleiben, und sub 2 daß das, was in Absicht der kleinen Köllmischen Güter 
und Städte für Ostpreußen vorgeschrieben ist, auch für Westpreußen in 
Anwendung kommen soll. 
Zu Ausführung dieses letztgedachte,l Allerhöchsten Befehls kam es 
zunächst darauf an, zu wißen, was in diesem Fall in Absicht der Köllmischen 
Güter für Ostpreußen speciell bestimmt ist, und Deshalb wurden Herrn 
Staats-Canzlers Durchlaucht, welche mir die Königliche Ordre zur Achtung 
eommumeirton, ersucht, die speciellen Bestimmungen mitzutheilen, und 
Zugleich der ständische Committee in Königsberg aufgefordert, die dies- 
fälligen Bestimmungen zu eommunioiren. 
Die Antwort des Herrn Staats-Canzlers Durchlaucht hat nicht er 
folgen können, weil nach der unterdeßeu ergangenen Königlichen Ordre 
vom 28. Novbr. v. I. Se. Majestät der Erwägung des Herrn Staats-Canzlers 
anheim geben: ob nicht die wegen der kleinen Güter zu treffenden Ab 
änderungen, auf sich beruhen bleiben können. Der ständische Committde zu 
Königsberg zeigte an, daß er dem ständischen Plan bei der Auszahlung 
gefolgt sey, und des Herrn Staats-Canzlers Durchlaucht, dem Se. Majestät 
nach der Königlichen Ordre vom 28. Novbr. v. I. die Bestimmung der 
zweifelhaften Punkte übertragen haben, die geschehene Vertheilung theils
	        
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