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J. M. Voith in Heidenheim a. Brenz.
1. BEAMTEN-PENSIONSKASSE, errichtet am i. Juli 1905 mit einem seitens der Firma
zum Einkauf der älteren Beamten gestifteten Fonds von 165 000 M. und regelmäßigen
Beiträgen derselben von 6 % der den Mitgliedern auszuzahlenden Gehälter.
Für die Aufnahme ist normaler Gesundheitszustand, ein Alter von 21 Jahren und ein
Mindestgehalt von 100 M. monatlich erforderlich, der Betrag von 5000 M. ist als Höchst
gehalt festgesetzt, für den Beiträge bezahlt und Pensionen gewährt werden.
Seit Einführung des Versicherungsgesetzes für Angestellte — 1. Januar 1913 — wird
die Kasse als Zulage- bzw. Ergänzungskasse weitergeführt.
Beiträge der Mitglieder: 6 % des Gehaltes. Die den Mitgliedern im Falle der Dienst
untauglichkeit zustehende Pension beträgt nach dem 10. Dienstjahre 25% und steigt nach
32 Dienstjahren bis zu 60 % ihres Durchschnittsgehaltes. Die Witwe hat Anspruch auf die
Hälfte der dem Mitgliede zustehenden Pension, jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebens
jahre Anspruch auf ein Viertel der der Witwe zustehenden Unterstützung.
Die Beiträge der Firma belaufen sich zurzeit auf rund 46 000 M. jährlich, Gesamt
vermögen der Kasse am 1. Januar 1913 ca. 715 000 M.
Ein Gratialisierungsfonds, der bis jetzt mit 25 000 M. dotiert ist, soll zur Unter
stützung besonders bedürftiger Familien dienen, die bei vorzeitiger Invalidität oder Ab
leben des Ernährers vor Ablauf der Karenzzeit noch keinen Anspruch auf Unterstützung
haben.
2. ARBEITER-, WITWEN- UND WAISENKASSE DES VEREINS VOITHSCHER
ARBEITER, errichtet am 1. Januar 1911 von den keiner Gewerkschaft angehörigen Ar
beitern der Firma J. M. Voith mit einem seitens der Firma zum Einkauf der älteren Ar
beiter gestifteten Fonds von 135 000 M. und regelmäßigen Beiträgen derselben in Höhe
der von den Mitgliedern geleisteten Beiträge.
Aufnahmebedingung: Nachweis von normalem Gesundheitszustand und daß das
40. Lebensjahr nicht überschritten ist.
Beiträge der Mitglieder:
Lohnklasse
durchschnittlicher Tagesverdienst
für die 14 tägige Lohnperiode
I
unter 3 M.
1,00 M.
II
3 M. bis unter 5 M.
1,20 „
III
5 ,, bis unter 7 ,,
U4o „
IV
über 7 M.
1,60 „
Pensionen:
Lohnklasse
für 10 Beitragsjahre
für 40 und mehr Beitragsjahre
I
200 M.
360 M.
II
230 „
390 „
III
260 ,,
420 „
IV
290 „
450 „
Die Unterhaltsbeiträge betragen
a) für Witwen: die Hälfte der Pension des Mitgliedes,
b) für unversorgte Kinder unter 15 Jahren: ein Zehntel der Pension des Mitgliedes.
Die Beiträge der Firma belaufen sich zurzeit auf rund 6500 M. jährlich, Gesamtver
mögen der Kasse am 1. Januar 1913 ca. 157 000 M.
3. KRANKENKASSE. Die Betriebskrankenkasse der Firma geht in ihren Leistungen
über die durch das Gesetz vorgeschriebenen bedeutend hinaus, indem sie
1. ein Krankengeld von 75% (statt 50%) gewährt,
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